Eine Ärztin wird verurteilt. Der Grund: objektive Informationen über Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Internetseite. Nach diesem Urteil begann eine intensive Diskussion über die Abschaffung bzw. Änderung des § 219a Strafgesetzbuch, der verbietet Informationen über Schwangerschaftsabbrüche anzubieten. Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb am 2. März 2018 einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des § 219a StGB (BT-Drs. 19/1046) in den Bundestag eingebracht.

Anders als geplant, haben wir diesen Entwurf jedoch nicht zur Ersten Lesung im Bundestag angemeldet. Hintergrund für diese Entscheidung ist die veränderte Position unseres Koalitionspartners. Die Union ist nun endlich offen für eine Änderung des § 219a StGB. Damit haben wir die Chancen der Änderung des Paragraphen auf eine breite (und sichere) parlamentarische Mehrheit zu stellen.

Unsere Vereinbarung ist nun, dass die neue Bundesregierung einen Änderungsvorschlag vorlegen wird. Bundeskanzlerin Merkel hat in unserer Fraktionssitzung ihre ausdrückliche Zusage für einen Vorschlag gegeben. Und auch unsere Justizministerin, Katarina Barley, äußert sich mich deutlichen Worte: „Ich verlasse mich auf das Wort der Kanzlerin, die zugesagt hat, eine gute Lösung für alle Beteiligte zu finden. Es geht nicht um Werbung, es geht um Information. Daran muss jetzt die gesamte Bundesregierung arbeiten.“

Wir brauchen dringend Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, damit diese in sachlicher Art und Weise über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen informieren können. Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine medizinische Leistung für Frauen in einer Notlage, wir brauchen die Informationsfreiheit für Schwangere. Wenn unser Recht mit guten Gründen Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a StGB zulässt, darf dies nicht dadurch unterlaufen werden, dass sich aus Sorge vor Strafverfolgung immer weniger Ärztinnen und Ärzte finden, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.