Im jüngsten Kabinettsentwurf zum Bundesverkehrswegeplan 2030 ist der Ausbau der A5 zwischen Heidelberg und Hemsbach nicht mehr dem Vordringlichen Bedarf zugeordnet. Dies sei eine Verschlechterung gegenüber früheren Entwurfsfassungen für die gesamte Rhein-Neckar-Region, bemängelt der SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Binding. Gestern habe er deshalb mit der Fachabteilung im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über das Thema gesprochen.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans hatten die Bürgerinnen und Bürger sechs Wochen die Möglichkeit die Dokumente einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Diese Daten wurden im BMVI ausgewertet. „Das Ergebnis der öffentlichen Beteiligung hat anscheinend ergeben, dass der Ausbau nicht vordringlich ist“, zeigte sich Binding enttäuscht. In Abstimmung mit der Hausleitung sei daraufhin entschieden worden, den dreispurigen Ausbau der A5 herabzustufen.

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) wird am 3.8.2016 vom Kabinett verabschiedet und bildet die Basis für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Ausbaugesetze für Straße und Schiene mit den dazugehörigen Bedarfsplänen. Der Deutsche Bundestag beschließt über die Aufnahme der BVWP-Projekte und eventuell weiterer Projekte in die Bedarfspläne der Ausbaugesetze. Erst mit Verabschiedung der Ausbaugesetze und ihrer Bedarfspläne liegt ein verbindlicher Beschluss vor, welche Verkehrsinfrastrukturprojekte mit welcher Dringlichkeit geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen. „Bei den Bedarfsplänen wollen wir natürlich Änderungen“, so Binding. „Im Rahmen dieser parlamentarischen Beratungen gilt es zu erreichen, dass der Streckenabschnitt der A5 zwischen Heidelberg und Hemsbach wieder in den vordringlichen Bedarf aufgenommen wird“.