Das Soforthilfeprogramm richtet sich an Filmtheater in Gemeinden mit bis zu 25.000 Einwohnern. Diese sollen damit dringende Maßnahmen wie Modernisierungsarbeiten, Investitionen oder Programmbegleitung durchführen können. „Mit diesen Maßnahmen reagieren wir auf die Herausforderungen für Kinobetriebe in ländlichen Regionen“, so der finanzpolitische Sprecher der SPD, Lothar Binding. Streamingdienste und strukturelle Standortnachteile, seien der Hauptgrund für die Schließung vieler kleiner Kinobetriebe in der Vergangenheit. „Mithilfe des Soforthilfeprogramms soll der Kulturort Kino außerhalb von Ballungsräumen in der aktuell sehr schwierigen Marktsituation unterstützt werden“, so der Bundestagsabgeordnete.

Das neue Soforthilfeprogramm sieht investive und programmbegleitende Förderzwecke vor. Dazu zählen insbesondere Kassentechnik und digitale Kinotechnik. Dazu gehören Theatermanagementsysteme, Projektoren, Server und Lautsprecher. „Auch Barrierefreiheit sowie Programmarbeit und Werbung spielen für die kleinen Kinos eine beachtliche Rolle. Diese wollen wir verbessern“, so Binding. Folgende Kriterien müssen antragstellende Kinos erfüllen: Antragsberechtigt sind Kinos in Orten mit bis zu 25.000 Einwohnern. Jedes Kino erhält bis zu 25.000 € Zuschuss. Die Kinos müssen einen Eigenanteil von mindestens 20 % erbringen. Eine Kofinanzierung durch andere Förderer ist nicht erforderlich. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ausgeschlossen. Lothar Binding wünscht allen Kinos in seinem Wahlkreis viel Erfolg bei der Antragstellung. „Wenn es dieses Mal nicht sofort klappen sollte, wird es mit dem Folgeprogramm „Zukunftsprogramm Kino“ im kommenden Jahr eine neue Chancen geben“, verspricht er.

Start des Soforthilfeprogramms ist der 1. Juli 2019. Dazu wird auf der Homepage der Filmförderanstalt ein Onlineportal freigeschaltet, über das die Anträge der Kinos eingereicht werden können.