Der Bundestag beschloss im Sptember 2015 das Abwicklungsmechanismusgesetz. Mit diesem Gesetz wird die Bankenabwicklung bei wirtschaftlicher Notlage eines Finanzinstituts umfassend geregelt. Insbesondere die Eigentümer und Gläubiger werden verstärkt in Haftung genommen, so dass die Steuerzahler besser geschützt sind.

„Das Gesetz passt die bisherigen Abwicklungsregelungen für Banken an den aktuellen Stand der europäischen Vorgaben an und etabliert damit eine Art Insolvenzordnung für Finanzinstitute. Dies schafft die Voraussetzung dafür, dass insbesondere die Eigentümer und Gläubiger einer Bank die Kosten einer Abwicklung zu tragen haben. Deren Haftungsreihenfolge wird detailliert geregelt. Das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion, die Steuerzahler zu schützen, wenn eine Bank in Schieflage gerät, wird damit erfüllt.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass die in den Jahren 2011 bis 2014 eingenommenen Mittel der deutschen Bankenabgabe in Höhe von 2,2 Milliarden Euro während der Aufbauphase des neuen europäischen Abwicklungsfonds als nationale Reserve für etwaige Abwicklungen nationaler Banken zur Verfügung stehen. Der europäische Abwicklungsfonds wird bis zum Jahr 2023 mit 55 Milliarden Euro aus Abgaben der Banken gefüllt werden. Für den Übergangszeitraum wird zudem eine befristete Kreditermächtigung eingeführt, damit der Fonds einsatzbereit ist.

Den Besonderheiten der staatlichen Förderbanken, die aufgrund ihrer Anstaltslast und Gewährträgerhaftung nicht insolvenzfähig sind, hat die SPD-Bundestagsfraktion Rechnung getragen.

Insgesamt ist dieses Gesetz ein weiterer und fundierter Meilenstein in einem vollkommen neuen Aufsichts- und Abwicklungsregime in Europa. Die Ratingagenturen haben bereits reagiert. Sie gehen nicht mehr von einer Staatsgarantie für große systemrelevante Banken aus. Die Banken müssen sich selber mehr anstrengen, ihr Eigenkapital zu stärken, um ihre Bonität wieder zu verbessern.“