Das Lobbyregister kommt!

Persönliche Erklärung nach §31 GO BT des Abgeordneten Lothar Binding

 

Zur 2./3. Lesung über den Entwurf eines Lobbyregistergesetzes
Drucksache 19/22179  am 25.03.2021

 

Auch wer es in grauer Vorzeit nicht wahrhaben wollte – spätestens seit der Gründung von Lobbycontrol, der Initiative für Transparenz und Demokratie e.V., im Jahr 2005 gehört es zum Allgemeinwissen, dass Lobbyismus zwei Seiten hat. Eine gute Seite, wenn es um transparente Informationen und Informant:innen geht, darum bestimmte Sichtweisen und spezielle Interessen unter fachlichen Gesichtspunkten kennenzulernen und eine schlechte Seite, wenn es um Manipulation, Fehlinformation, Egoismus bis hin zu „Provisionen“ oder anderer finanzieller Zuwendungen geht, um bestimmte Meinungsbildungen im Parlament zu befördern oder zu behindern.

Nach vielen Jahren erbitterten Widerstands der Fraktion CDU/CSU, auch der FDP, soll es heute endlich gelingen, ein Lobbyregistergesetz (LobbyRG) zu verabschieden. Obwohl die Konservativen – allen voran das Bundeskanzleramt – die von der SPD-Bundestagsfraktion und den sozialdemokratischen Mitgliedern der Bundesregierung geforderten weitergehenden Maßnahmen bzw. eindeutigere Regelungen verhindert haben, werde ich der vorliegenden Fassung zustimmen. Denn dieses Gesetz ist gleichwohl ein großer Schritt, weil ein Anfang. Bedauerlich ist, dass diese Erkenntnis erst mit der Aufdeckung einiger Skandale gewachsen ist. (Das erinnert ein wenig an den Atomausstieg – es brauchte den Supergau in Fukushima, um zu erkennen wie groß die Gefahr wirklich ist …)

Die Gründe für meine Zustimmung:

Mit dem LobbyRG kommen viele Verbesserungen für die Transparenz der Arbeit von Politikerinnen und Politikern:

  • Die bisherige „öffentliche Liste“ von Verbänden, die (ihre) Interessen gegenüber Bundestag und / oder Bundesregierung vertreten, basiert auf der freiwilligen Eintragung und hat deshalb einen Informationswert nahe Null. Mit dem LobbyRG wird die Eintragung verbindlich und gesetzlich vorgeschrieben – ein Meilenstein des deutschen Parlamentarismus. Die Eintragung unterliegt nicht der sogenannten Diskontinuität, vorgenommene Eintragungen bleiben also über die Wechsel der Legislaturperioden hinweg bestehen und müssen nicht nach jeder Wahl erneuert werden.

 

  • Das LobbyRG definiert eine breite Basis derjenigen, die sich in das Register eintragen müssen: Registrierungspflichtig sind grundsätzlich alle Lobbyist:innen, die Kontakt mit dem Bundestag (MdB, Organe, Fraktionen) oder mit der Bundesregierung (ab Unterabteilungsleitung in Bundesministerien) zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme aufnehmen. Sämtliche Kontaktaufnahmen wie z.B. persönliche Treffen, Briefe, E-Mails und Anrufe führen zur Registrierungspflicht.

 

  • Das LobbyRG enthält umfassende Informationspflichten: Die erforderlichen Angaben betreffen sowohl die Identität und Tätigkeit des Interessenvertreters als auch die Finanzierung der Interessenvertretung. Ein ganz wichtiger Punkt ist, dass Lobbyisten auch ihre Auftraggeber benennen müssen. Die Angaben zur Finanzierung können verweigert werden. Das ist ärgerlich. Allerdings kommen Lobbyist:innen in diesem Fall auf eine „schwarze Liste“, sie erhalten keinen Hausausweis und sie werden nicht mehr zu Öffentlichen Anhörungen des Bundestages eingeladen. Das ist erfreulich.

 

  • Verstöße, also fehlende oder falsche Angaben, werden mit einem Ordnungsgeld bis zu 50.000 Euro sanktioniert. Die Lobbyist:innen erhalten auch in diesem Fall keinen Hausausweis und werden nicht mehr zu Öffentlichen Anhörungen eingeladen.

 

Interessenvertretung ist nicht grundsätzlich verwerflich und ein Bestandteil der Meinungsbildung für Abgeordnete. Sich eine Meinung auf der Grundlage möglichst viele Sichtweisen zu bilden, macht gute Gesetzgebung möglich. Den Interessen einer Lobbygruppe oder eines Lobbyisten zu folgen, führt zu schlechter Gesetzgebung. Die Transparenz über die Entstehung von Meinungen hilft, die Ergebnisse der Gesetzgebungsverfahren zu verstehen und zu begründen. Auch der Einfluss ausländischer Kräfte auf die Gesetzgebung im Deutschen Bundestag würde so deutlich und könnte unterbunden werden.

 

Deshalb ist die offene Darlegung von Kontakten ein guter und wichtiger Schritt, um das durch die aktuellen Korruptionsaffären bei CDU/CSU zerstörte Vertrauen in die Arbeit des Deutschen Bundestages wiederherzustellen. Leider wird Vertrauen in wenigen Minuten zerstört und es braucht lange Zeit, es wieder aufzubauen.

Ob CDU und CSU es ernst meinen mit der Bekämpfung von unguten und – wie wir heute wissen – nicht frei von Egoismus geprägten Vermischungen von Wirtschaft, Verbänden und Politik, wäre leicht zu beweisen, indem sie sich zum Beispiel dem Vorschlag von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zur Einführung des exekutiven Fußabdrucks anschließen oder ihre Nebeneinkünfte wie von Olaf Scholz gefordert ab dem ersten Cent offenlegen. Was für das Parlament recht ist – Transparenz –, sollte für die Exekutive (also die Regierung, die Ministerien, die Verwaltungen) billig sein. Es muss uns wundern, warum sich CDU und CSU dieser Transparenz so vehement verweigern.

Mit Blick auf die Nebeneinkünfte gilt es den Blick auf den § 44a (1) Satz 1 Abgeordnetengesetz (AbgG)) zu lenken: „Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages“. Für die Zukunft sollte überlegt werden ob „Mittelpunkt der Tätigkeit“ noch der Mittelpunkt sein kann, wenn die Nebeneinkünfte die Diäten als Haupteinkommen deutlich übersteigen. Transparenz ist nicht teilbar.

Berlin, den 25. März 2021

PCR-Tests mit dem Coronavirus Diagnostikfahrzeug

Besuch auf dem Parkplatz des SPD-Regionalzentrums

Seit 2013 führt die KTS Krankentransport GmbH bundesweit qualifizierte Krankentransporte, Auslandsrückholungen und Sanitätsdienste durch. Als privater Ambulanzdienstleister in Baden-Württemberg haben sie mit Experten ein praxistaugliches Coronavirus Diagnostikfahrzeug entwickelt.

Letzte Woche stellten sie die mobile Test-Station im SPD-Regionalzentrum vor. Lothar Binding und Elisabeth Krämer, die SPD-Bundestagskandidatin aus Heidelberg konnten das Spezialfahrzeug kennenlernen. „Hier können PCR-Tests durchgeführt werden mit einer Kapazität von über 500 Tests pro Tag.“ so der KTS-Prokurist Tobias Strohbach. Die Ergebnisse lägen bereits nach weniger als einer Stunde vor.

Bei Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion und der Gefahr einer Verbreitung bei vielen Menschen im Umfeld, kann durch den schnellen Einsatz des Spezialfahrzeuge dabei geholfen werden, gezielt Infektionsketten zu unterbrechen. „Diese Fahrzeuge könnten dabei helfen Personen zu Hause, auf der Arbeit oder in der Schule zu testen“, so der Bundestagsabgeordnete Binding.

Der Coronavirus-Test an Bord des Fahrzeuges ist ein vollautomatisierter, molekulardiagnostischer Test. Es wird ein sogenanntes PCR-Verfahren durchgeführt. Solche Spezialfahrzeuge können von Unternehmen mit betriebsärztlichem Dienst sowie Flottenbetreibern im ambulanten Gesundheitsbereich bestellt und betrieben werden. Die Testergebnisse werden von den Testgeräten digital übermittelt, was eine vollständig digitalisierte Prozesskette und Nachvollziehbarkeit unter geltenden Datenschutzbestimmungen ermöglicht.

„Die ärztliche Versorgung sowie der intelligente Einsatz von innovativen Versorgungskonzepten im ländlichen Raum ist eines der Top-Themen der Medizinbranche“, so die Bundestagskandidatin Elisabeth Krämer. Neben dem Akuteinsatz zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie sei das Fahrzeug ein erster innovativer Schritt zu breiter und flexibler Versorgung in der Fläche. „Der intelligente und digital vernetzte Flottenansatz kann dabei einen ersten Schritt zu mobil einsetzbaren Versorgungskonzepten darstellen.“

Vlnr: Sven Hertel, Lothar Binding, Elisabeth Krämer, Tobias Strohbach, Helmut Hormuth

Bund fördert Bibliothek in Ladenburg

Mit 1,5 Millionen Euro unterstützt der Bundestag ein Soforthilfeprogramm für Bibliotheken im ländlichen Raum. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Ausstattung und zur Umsetzung zeitgemäßer Bibliothekskonzepte. Auch der Bibliothek in Ladenburg kommt das Programm zugute, vermeldet der Heidelberger SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Binding.

„Die Stadt Ladenburg kann sich sehr über diese finanzielle Unterstützung freuen“, betont der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. „Mit der Herrichtung neuer Community-Räume in der Bibliothek kann die Stadt eine funktionsfähige und zukunftsorientierte Bücherei für die Bürgerinnen und Bürger anbieten“.

„Diese Förderungen von 11.500 Euro ist gerade jetzt, in Zeiten der Corona-Krise, wichtig und richtig“. Man merke, wie wertvoll Bibliotheken seien, denn sie böten Zugang zu kulturellem Erbe und zu verlässlichen Informationen. „Zugleich sind Bibliotheken auch Begegnungsorte, denn sie fördern damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, so Binding.

Das Soforthilfeprogramm ist Teil des Programms „Kultur in ländlichen Räumen“, das sich an Bibliotheken in Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern richtet. Die Mittel stammen aus dem „Bundesprogramm Ländliche Entwicklung“ (BULE) aus dem Bundeshaushalt.