Das „Girokonto für alle“ wird auf den Weg gebracht. Der im Kabinett beschlossene Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle geht in die erste Beratung des Bundestages.
Der Bundestag hat heute in erster Lesung den Regierungsentwurf über die Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie beraten. Banken werden hierbei insbesondere verpflichtet, jedem mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU ein Basiskonto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen anzubieten. Das „Girokonto für alle“ ist ein wichtiger Schritt zur gesellschaftlichen und sozialen Teilhabe von einer Million Menschen in Deutschland ohne Konto, nicht nur Menschen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert schon lange, allen Personen den Zugang zu einem bezahlbaren Girokonto zu ermöglichen. Sie sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die EU-Richtlinie nun zügig umgesetzt wird.
Ein Basiskonto muss erschwinglich und praktikabel sein. Dazu gehört heute selbstverständlich die Möglichkeit des Online-Banking sowie Transparenz bei Gebühren und Entgelten. Mit der Verpflichtung, Kunden besser über die Konditionen zu informieren und Kontowechsel zu erleichtern, stärkt das Zahlungskontengesetz die Rechte aller Verbraucherinnen und Verbraucher.
Ein Girokonto ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit, auf die jeder Mensch ein Recht haben muss. Dies gilt auch für viele Geflüchtete, deren Ausweis-Papiere nach dem Geldwäschegesetz bisher nicht für eine Kontoeröffnung ausreichten. Deshalb haben die meisten Banken Anfragen von Geflüchteten bisher abgelehnt. Ein Konto ist aber auch Voraussetzung für eine gelungene Integration. Wir unterstützen deshalb die vorgesehene Änderung der Geldwäschevorschriften, die dem größten Teil der Geflüchteten eine Kontoeröffnung ermöglichen wird.