Hilde Mattheis (MdB) lädt ein zum Gespräch über die Erbschaftsteuer Reform der Erbschaftsteuer 2008 – Veranstaltung mit Lothar Binding
In seiner Einführung erinnerte Martin Ansbacher an den Anlass für die Reform der Erbschaftsteuer. Er könne gut verstehen, warum das Bundesverfassungsgericht moniert habe, dass jemand der eine Million Euro in bar erbe völlig anders besteuert werde als jemand der eine Immobilie im gleichen Wert erbe. Deshalb begrüßt Ansbacher die Planungen für ein neues Bewertungsrecht im Rahmen der Erbschaftsteuer und die neuen Vorschläge für eine gerechtere Bemessungsgrundlage.
Binding verweist zunächst auf die Erfolge bei der Neugestaltung des Erbschaftsteuerrechts: „Wir entlasten enge Verwandte von der Erbschaftsteuer, wir sichern Arbeitsplätze in vererbten Unternehmen und stärken die Einnahmebasis der Länder.“ Für Baden-Württemberg und seine mittelständischen Unternehmen sei die so genannte „Privilegierung“, also die Verschonung großer Teile der Unternehmen von der Erbschaftsteuer besonders wichtig. Grundlage für die Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das alle Vermögensarten gleich behandelt wissen will. Immobilien und Betriebsvermögen müssen künftig mit dem Marktwert bewertet werden. Trotz dieser Höherbewertung von Immobilien soll Familienvermögen – „Omas kleines Häuschen“ – in der Regel weiter steuerfrei an Kinder und Enkel vererbt werden können. Insbesondere nahe Verwandte profitieren von der deutlichen Anhebung der Freibeträge und der günstigen Tarifstruktur. So werden z.B. die Freibeträge für Ehegatten auf 500 Tausend, für Kinder auf 400 Tausend und für Enkel auf 200 Tausend Euro angehoben.
Zusätzlich zu diesen persönlichen Freibeträgen sind besondere Vergünstigungen für Erben von selbst genutztem Wohneigentum geplant: Ehegatten oder Lebenspartner, die weiterhin im gemeinsamen Haus oder der gemeinsamen Eigentumswohnung bleiben, müssen überhaupt keine Erbschaftsteuer bezahlen. Das gilt ebenso für Kinder, bis zu einer Wohnfläche von 200 qm. Das Haus darf in diesem Fall der Selbstnutzung weder verkauft, noch vermietet oder verpachtet werden. Diese Regelungen sollen verhindern, dass ein Ehegatte oder ein Kind aus dem geerbten Haus ausziehen und es verkaufen muss, nur um die Erbschaftsteuerschuld zu begleichen. Wir schützen damit den familiären Lebensraum und unterstützen den Vermögensaufbau über mehrere Generationen, so Binding. Auch Unternehmenserben sollen in den Genuss von Steuererleichterungen kommen: Wenn sie die Arbeitsplätze im Betrieb im Wesentlichen erhalten, dann seien lediglich 15 Prozent des Betriebsvermögens zu versteuern. Die Steuer auf das restliche Betriebsvermögen entfalle schrittweise, wenn der Betrieb weitergeführt werde und die Löhne und Gehälter nicht unter ein bestimmtes Niveau absänken.
Bis 2015 würden in Deutschland fast 2.500 Milliarden vererbt, also jährlich etwa 250 Milliarden Euro, so der SPD- Bundestagsabgeordnete. Die vergleichsweise geringen Steuereinnahmen in Höhe von etwa 4 Mrd. Euro jährlich gingen an die Länder, davon alleine 660 Millionen Euro nach Baden- Württemberg. „Wenn es nach mir geht, stecken die Länder dieses Geld in Bildung und Ausbildung oder in soziale und ökologische Projekte“, so Binding. Das seien lohnende Zukunftsinvestitionen. Die Reform muss bis Jahresende unter Dach und Fach sein, ansonsten fällt die Erbschaftssteuer weg. „Die Länder sollten sich überlegen, ob sie so einfach auf vier Milliarden Euro verzichten können“, gibt Binding den Reformgegnern zu bedenken.