ErbstPosition zu den Eckpunkten des Bundesfinanzministers Mai 2015.

Im Koalitionsvertrag steht: „Unternehmensnachfolge soll auch künftig durch die Erbschaftsbesteuerung nicht gefährdet werden. Notwendig ist daher eine verfassungs­feste und mittelstandsfreundlich ausgestaltete Erbschaft- und Schenkungsteuer, die einen steuerlichen Ausnahmetatbestand bei Erhalt von Arbeitsplätzen vorsieht.“

Eckwerte_Erbschaftsteuerreform15