Steuersparmodelle von Fiat und Starbucks sind illegal

Die Einstufung der Tax-Rulings mit Fiat und Starbucks als unzulässige Beihilfe ist ein wichtiges Signal für die Bekämpfung des schädlichen Steuerwettbewerbs. Über das europäische Wettbewerbsrecht hinaus brauchen wir wirksame Regelungen im Unternehmenssteuerrecht zur Verhinderung von Gewinnverlagerung und Gewinnkürzungen.

Dazu erklärt Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:

„Die Europäische Kommission hat heute ihre Entscheidung bekannt gegeben, dass es sich bei den Tax-Rulings zwischen Luxemburg und Fiat beziehungsweise den Niederlanden und Starbucks um unzulässige Beihilfen handelt. Damit wurden erstmals Steuervorabsprachen mit einzelnen Unternehmen als wettbewerbswidrige Vorteile eingestuft. Die betroffenen Unternehmen müssen die unzulässigen Beihilfen nunmehr zurückzahlen.

Das Vorgehen der Europäischen Kommission gegen diese Form des schädlichen Steuerwettbewerbs ist sehr zu begrüßen. Die Entscheidung hat Präjudizwirkung und wird die Spielräume für solche Tax-Rulings auch künftig einschränken.

Über das europäische Wettbewerbsrecht hinaus brauchen wir generelle Regelungen zur Durchsetzung eines fairen Steuerwettbewerbs zwischen den Staaten. Erforderlich ist deshalb eine konsequente Umsetzung der jüngst von den G20-Finanzministern beschlossenen Empfehlungen der OECD gegen Gewinnverlagerung und Gewinnkürzung von Unternehmen. Von besonderer Bedeutung ist dabei eine Eindämmung der sogenannten Präferenzregime, in deren Rahmen verschiedene Staaten einzelne Unternehmenseinkünfte nicht oder nur minimal besteuern.“

Sonderermittler zur Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte einsetzen

Cum ex? Bei den Cum-Ex-Geschäften handelt es sich um einen der größten Fälle von Steuerbetrug in Deutschland. Einzelne Banken und Fonds haben aus dem Steuerbetrug ein Geschäftsmodell gemacht. Der entstandene Schaden für den Fiskus ist immens. Im Kern haben sich die Finanzmarktakteure vom Fiskus Kapitalertragsteuer erstatten lassen, die sie gar nicht bezahlt haben. Aufgrund der Komplexität und Intransparenz der Geschäfte konnten diese Machenschaften lange Zeit nicht aufgedeckt werden. Es bedurfte auch mehr als eines Anlaufs, um diesen Geschäften die Grundlage zu entziehen. Die Gestaltungen konnten erst durch eine vollständige Umstrukturierung des Erhebungsverfahrens der Kapitalertragsteuer abgestellt werden. (mehr …)

Neue Regeln der Bankenabwicklung schützen die Steuerzahler

Der Bundestag beschloss im Sptember 2015 das Abwicklungsmechanismusgesetz. Mit diesem Gesetz wird die Bankenabwicklung bei wirtschaftlicher Notlage eines Finanzinstituts umfassend geregelt. Insbesondere die Eigentümer und Gläubiger werden verstärkt in Haftung genommen, so dass die Steuerzahler besser geschützt sind.

„Das Gesetz passt die bisherigen Abwicklungsregelungen für Banken an den aktuellen Stand der europäischen Vorgaben an und etabliert damit eine Art Insolvenzordnung für Finanzinstitute. Dies schafft die Voraussetzung dafür, dass insbesondere die Eigentümer und Gläubiger einer Bank die Kosten einer Abwicklung zu tragen haben. Deren Haftungsreihenfolge wird detailliert geregelt. Das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion, die Steuerzahler zu schützen, wenn eine Bank in Schieflage gerät, wird damit erfüllt.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass die in den Jahren 2011 bis 2014 eingenommenen Mittel der deutschen Bankenabgabe in Höhe von 2,2 Milliarden Euro während der Aufbauphase des neuen europäischen Abwicklungsfonds als nationale Reserve für etwaige Abwicklungen nationaler Banken zur Verfügung stehen. Der europäische Abwicklungsfonds wird bis zum Jahr 2023 mit 55 Milliarden Euro aus Abgaben der Banken gefüllt werden. Für den Übergangszeitraum wird zudem eine befristete Kreditermächtigung eingeführt, damit der Fonds einsatzbereit ist.

Den Besonderheiten der staatlichen Förderbanken, die aufgrund ihrer Anstaltslast und Gewährträgerhaftung nicht insolvenzfähig sind, hat die SPD-Bundestagsfraktion Rechnung getragen.

Insgesamt ist dieses Gesetz ein weiterer und fundierter Meilenstein in einem vollkommen neuen Aufsichts- und Abwicklungsregime in Europa. Die Ratingagenturen haben bereits reagiert. Sie gehen nicht mehr von einer Staatsgarantie für große systemrelevante Banken aus. Die Banken müssen sich selber mehr anstrengen, ihr Eigenkapital zu stärken, um ihre Bonität wieder zu verbessern.“

„Griechenland braucht humanitäre Hilfen!“

Diskussion der SPD-Schwetzingen über die Zukunft Griechenlands

Das Zustandekommen der Krise erklärte Lothar Binding anschaulich und ganz klassisch am Flipchart. Nachvollziehbar erklärte er Merkmale und Tücken der Finanzindustrie. Binding beschrieb anschließend das komplizierte Geflecht der Transaktionen im Kreislauf von realer und fiktiver Geldwirtschaft, das einem Laien eigentlich nur schwer zu vermitteln ist.

Aber die erste Frage am Abend hieß: Wie sieht Griechenlands Zukunft aus? „Keine blühenden Landschaften“, antwortete Binding. Er verdeutlichte eindrucksvoll den Zusammenhang zwischen falschem Krisenmanagement und einer Verschlechterung der Lage für ein Land mit hoher Schuldenlast. Staatsanleihen mit zu niedrigen Zinsen, Rettungsschirme für Europa, hier würde einfach nur mehr Geld in das System zu gepumpt. „Das passiert derzeit und ist ungesund“, so der Finanzexperte. Vielmehr müssten in Griechenland eine Steuerbehörde aufgebaut und Investitionsprogramme aufgelegt werden. (mehr …)