Entscheidet sich ein Arbeitnehmer für eine betriebliche Altersvorsorge, erwirbt er die Pensionsansprüche während seiner aktiven Arbeitszeit im Betrieb. Der Arbeitnehmer verzichtet dabei auf Lohn- und Gehaltszahlungen zugunsten einer Pensionszahlung in der Zukunft und gibt seinem Arbeitsgeber damit im Grunde einen Kredit, den der Arbeitgeber als Rückstellung unter Berücksichtigung von Zins und Zinseszins verwahren muss.

Die aktuelle Niedrigzinsphase führt zu einer deutlichen Erhöhung der Pensionsrückstellungen für die Unternehmen. Viele Manager haben auf die Niedrigzinsphase weder rechtzeitig noch angemessen reagiert und fordern nun deshalb eine Änderung der Bewertungsvorschriften.

In der nächsten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages wird das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen und daran angehängt auch Änderungen handelsrechtlicher Vorschriften, die die Anpassung der Regelungen zum Rechnungszins für Pensionsrückstellungen beinhalten. Es ist geplant, den Zeitraum für die Durchschnittsbildung des Rechnungszinses von 7 auf 10 Jahre auszudehnen.

Diese Entscheidung hat Vor- und Nachteile.  Mein Informationsblatt dazu finden Sie hier:

Informationsblatt_Pensionsrückstellungen_LB_02_2016