Die Einstufung der Tax-Rulings mit Fiat und Starbucks als unzulässige Beihilfe ist ein wichtiges Signal für die Bekämpfung des schädlichen Steuerwettbewerbs. Über das europäische Wettbewerbsrecht hinaus brauchen wir wirksame Regelungen im Unternehmenssteuerrecht zur Verhinderung von Gewinnverlagerung und Gewinnkürzungen.
Dazu erklärt Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:
„Die Europäische Kommission hat heute ihre Entscheidung bekannt gegeben, dass es sich bei den Tax-Rulings zwischen Luxemburg und Fiat beziehungsweise den Niederlanden und Starbucks um unzulässige Beihilfen handelt. Damit wurden erstmals Steuervorabsprachen mit einzelnen Unternehmen als wettbewerbswidrige Vorteile eingestuft. Die betroffenen Unternehmen müssen die unzulässigen Beihilfen nunmehr zurückzahlen.
Das Vorgehen der Europäischen Kommission gegen diese Form des schädlichen Steuerwettbewerbs ist sehr zu begrüßen. Die Entscheidung hat Präjudizwirkung und wird die Spielräume für solche Tax-Rulings auch künftig einschränken.
Über das europäische Wettbewerbsrecht hinaus brauchen wir generelle Regelungen zur Durchsetzung eines fairen Steuerwettbewerbs zwischen den Staaten. Erforderlich ist deshalb eine konsequente Umsetzung der jüngst von den G20-Finanzministern beschlossenen Empfehlungen der OECD gegen Gewinnverlagerung und Gewinnkürzung von Unternehmen. Von besonderer Bedeutung ist dabei eine Eindämmung der sogenannten Präferenzregime, in deren Rahmen verschiedene Staaten einzelne Unternehmenseinkünfte nicht oder nur minimal besteuern.“