Steuersparmodelle von Fiat und Starbucks sind illegal

Die Einstufung der Tax-Rulings mit Fiat und Starbucks als unzulässige Beihilfe ist ein wichtiges Signal für die Bekämpfung des schädlichen Steuerwettbewerbs. Über das europäische Wettbewerbsrecht hinaus brauchen wir wirksame Regelungen im Unternehmenssteuerrecht zur Verhinderung von Gewinnverlagerung und Gewinnkürzungen.

Dazu erklärt Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:

„Die Europäische Kommission hat heute ihre Entscheidung bekannt gegeben, dass es sich bei den Tax-Rulings zwischen Luxemburg und Fiat beziehungsweise den Niederlanden und Starbucks um unzulässige Beihilfen handelt. Damit wurden erstmals Steuervorabsprachen mit einzelnen Unternehmen als wettbewerbswidrige Vorteile eingestuft. Die betroffenen Unternehmen müssen die unzulässigen Beihilfen nunmehr zurückzahlen.

Das Vorgehen der Europäischen Kommission gegen diese Form des schädlichen Steuerwettbewerbs ist sehr zu begrüßen. Die Entscheidung hat Präjudizwirkung und wird die Spielräume für solche Tax-Rulings auch künftig einschränken.

Über das europäische Wettbewerbsrecht hinaus brauchen wir generelle Regelungen zur Durchsetzung eines fairen Steuerwettbewerbs zwischen den Staaten. Erforderlich ist deshalb eine konsequente Umsetzung der jüngst von den G20-Finanzministern beschlossenen Empfehlungen der OECD gegen Gewinnverlagerung und Gewinnkürzung von Unternehmen. Von besonderer Bedeutung ist dabei eine Eindämmung der sogenannten Präferenzregime, in deren Rahmen verschiedene Staaten einzelne Unternehmenseinkünfte nicht oder nur minimal besteuern.“

SPD-Landesparteitag sendet wichtiges Signal im Kampf für einen besseren Nichtraucherschutz!

Lothar Binding begrüßt die Entscheidung des SPD-Landesparteitages zum Ausbau des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie:

„Das Ergebnis des SPD-Landesparteitages mit seinen 300 Delegierten ist ein wichtiges Signal für die Bemühungen eines besseren bundesweiten Nichtraucherschutzes. Der Antrag der SPD Heidelberg fordert die SPD auf, sich in der Landesregierung für ein Rauchverbot in Gaststätten mit mehr als 1 Angestellten einzusetzen. Dies schützt sowohl die Gäste als auch die Angestellten vor den großen Gefahren des Passivrauchens. Es knüpft damit unmittelbar an Artikel 8 des Rahmenübereinkommens der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) an, welches einen solchen Schutz fordert.

Als nächster Schritt müssen nun auch endlich ein bundesweites Nichtraucherschutzgesetz sowie ein umfassendes Verbot von Tabakwerbung folgen! Deutschland ist eines der letzten Länder in der EU, das noch Tabakaußenwerbung erlaubt.“