Kurz informiert: Risiken des E-Zigaretten Konsums

Die E-Zigarette fand in der jüngsten Vergangenheit Kritik, von Rauchern aber auch Zustimmung. Befürworter sind der Meinung, es sei weniger gefährlich E-Zigaretten zu rauchen als normale Zigaretten, da E-Zigaretten zwar Nikotin enthalten, aber nicht die krebserregenden Teerprodukte des Tabaks. Dennoch darf nicht vergessen werden, dass nicht die Teerprodukte allein für zahlreiche Krankheiten verantwortlich sind. Auch Nikotin kann neben der Suchtproblematik zu erheblichen weiteren gesundheitlichen Folgen führen.

Im Fachjournal „Anals of Internal Medicine“ wird gezeigt, dass der Konsum von E-Zigaretten die Variabilität der Herzschlagrate vermindert und die Blutgefäße unter einer chronischen Belastung stehen. Diese beiden Anzeichen gelten als Risikofaktoren für die Herz-Kreislaufgesundheit. Somit steigt durch den Konsum von E-Zigaretten, wie auch bei Konsum von normalen Zigaretten, das Risiko von Gefäßerkrankungen. Es besteht also ein höheres Herzinfarkt- und Schlaganfallrisiko und das auch bei Rauchern, die ausschließlich E-Zigaretten rauchen.

Auch Potenzstörungen, die häufig bei Rauchern auftreten, scheinen nicht auf die Teerprodukte des Tabaks zurückzuführen zu sein, sondern auf das Nikotin, das in E-Zigaretten gleichermaßen enthalten ist. Der Einfluss von Nikotin auf weitere sexuelle und urologische Krankheiten ist noch nicht bekannt, da die Auswirkungen auf Harnblase, Niere und Sexualorgane kaum erforscht sind. Dennoch gilt Nikotin als Risikofaktor für Nierenkrebs und auch als möglicher Risikofaktor für Tumore der Harnwege. Es besteht außerdem der Verdacht, dass Nikotinabbauprodukte die Fruchtbarkeit gefährden.

Abschließend ist festzuhalten, dass die von vielen als harmlos behauptete E-Zigarette durchaus hohe gesundheitliche Risiken birgt und diese gilt es offen anzusprechen. Die E-Zigarette mag zwar nicht so schädlich wie die herkömmliche Zigarette sein, das macht es allerdings noch nicht zu einer vernünftigen Alternative. Vielmehr gilt es die bekannten Risiken wahrzunehmen und das Bewusstsein zu haben, dass noch nicht alle Risiken erforscht werden konnten. Leider kann uns darüber auch nicht die Verharmlosung hinweghelfen: Dampfen statt Rauchen zu sagen.

Lothar Binding: „Wir entlasten kleine Betriebe“

Sofortabschreibung steigt auf 800 Euro

Die SPD-Bundestagsfraktion hat endlich eine Einigung über die Abschreibungsmöglichkeiten geringwertiger Wirtschaftsgüter erzielt. Der Schwellenwert für die geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) wurde seit Jahrzehnten nicht mehr verändert.

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind zum Beispiel Werkzeuge für den Betrieb oder Drucker, Kaffeemaschinen und sonstige kleinere Geräte fürs Büro. „Handwerksbetriebe, kleine Mittelständer und Selbständige werden in die Lage versetzt entsprechende Güter ohne größeren bürokratischen Aufwand sofort abzuschreiben“, so der finanzpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion Lothar Binding. Bisher gab es dafür eine Obergrenze von 410 Euro. Dieser Schwellenwert stammt aus dem Jahr 1964, also aus einer Zeit, in der man noch Schreibmaschinen abschrieb. Daher war eine Anpassung dringend erforderlich, um geringwertige Güter der heutigen Zeit, wie Smartphones und Tablets, abschreiben zu können.

Bei Gütern über 410 Euro kam bislang nur eine umständliche Abschreibung über mehrere Jahre in Betracht. Diese kostete besonders kleinere Betriebe Zeit und im Falle der Beauftragung eines Steuerberaters auch Geld. Ab dem 1. Januar 2018 soll die neue Regelung greifen. „Wir setzen mit dieser Entscheidung ein deutliches Signal. Es geht uns gleichermaßen um soziale, wirtschafts- und finanzpolitische Verantwortung. Nicht zuletzt sind die Anhebung des GWG-Schwellenwertes und die Abschaffung der Poolabschreibung wichtige Bausteine zur Bürokratieentlastung. Alle Sachverständigen haben das bei der Anhörung zum Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag unterstrichen. Nach ihren Schätzungen zieht eine Anhebung auf 800 Euro eine Bürokratieentlastung von mindestens 60 Millionen Euro im Jahr nach sich“, resümiert Binding.