Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten abschaffen – Initiative von Lothar Binding und der SPD-Landesgruppe Baden-Württemberg

Lothar Binding und die SPD-Landesgruppe Baden-Württemberg setzen sich zusammen mit anderen Landesgruppen der SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, auf Betriebsrenten nur noch den halben Beitragssatz zu erheben. Damit soll die betriebliche Altersversorgung attraktiver gemacht und gestärkt werden. „Betriebliche Altersversorgung ist für uns die beste Ergänzung zur gesetzlichen Rente.“, so Lothar Binding,  Bundestagsabgeordnete für Heidelberg, Weinheim und die Bergstraße.

Die Betriebsrente sei ein dringendes Handlungsfeld. „Vielfach werde ich in E-Mails und Gesprächen darauf angesprochen.“, so Lothar Binding. Bei den Abschlüssen von Betriebsrenten haben sich die Menschen darauf verlassen, einen wichtigen Beitrag für ihre Altersversorgung zu leisten. „Gemeinsam mit anderen Landesgruppen fordern wir baden-württembergischen SPD-Bundestagsabgeordneten deshalb nun, dass für Betriebsrenten nur noch der halbe Krankenkassenbeitrag erhoben werden soll. Zur kurzfristigen Entlastung von Betriebsrenten soll in einem ersten Schritt ein Freibetrag statt der jetzigen Freigrenze eingeführt werden“.

„Als Deutschland noch der „kranke Mann Europas“ war und die Krankenkassen unter extremen Druck standen, half der volle Beitragssatz das gesetzliche Krankenkassensystem zu stabilisieren. Angesichts der guten wirtschaftlichen Entwicklung und zu erwartender Mehreinnahmen für die Krankenkassen, können Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner heute wieder entsprechend entlastet werden.“, so Lothar Binding weiter.

Die Union und ihren Gesundheitsminister Jens Spahn fordert die SPD-Landesgruppe Baden-Württemberg auf, ihren Widerstand gegen eine Entlastung der Betriebsrenten aufzugeben.

Zur Information: Betriebsrentenzahlungen bis zu einer Freigrenze von aktuell 152,25 Euro monatlich sind schon heute von der Beitragszahlung befreit. Übersteigt die Betriebsrentenzahlung diese Höhe, wird jedoch seit 2004 der volle Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung auf die gesamte Betriebsrente erhoben. Durch die Umwandlung in einen Freibetrag würden die Betriebsrenten bis zur Höhe von derzeit 152,25 Euro generell beitragsfrei gestellt, egal wie hoch die Betriebsrente insgesamt ausfällt, die Gesamtbelastung würde somit sinken.

Neue Pflegeausbildung nimmt weitere Hürde

Der Bundestag hat die Pflegeausbildung reformiert. Nachdem im letzten Jahr mit dem Pflegeberufe-Reformgesetz die berufsrechtlichen Grundlagen für die neue Ausbildung gelegt wurden, regelt die jetzt verabschiedete Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Umsetzung durch die Schulträger und Ausbildungsbetriebe.

„Jetzt steht der längst überfälligen Weiterentwicklung der Pflegeberufe nichts mehr im Wege“, freut sich der SPD-Bundestagabgeordnete Lothar Binding. Die neue Rechtsverordnung beinhalte detaillierte Vorgaben für Ausbildungsziele der künftig zusammengelegten Ausbildung in der Kranken- und Altenpflege und schafft die Voraussetzung, damit die neue Pflegeausbildung 2020 starten kann, so der Abgeordnete.

Der neue, kompetenzorientierte Ansatz bedeute eine wichtige Weiterentwicklung des Pflegeberufs, betont der SPD-Politiker. „Der Pflegeberuf wird dadurch deutlich aufgewertet, attraktiver und besser auf künftige Herausforderungen ausgerichtet.“, so Binding.

Mit der Ausbildungsreform sollen nicht nur mehr Pflegefachkräften gewonnen, sondern auch die ungerechten Gehaltsunterschiede zwischen der Alten- und Krankenpflege ausgeglichen werden.

Bis zum Start der neuen Ausbildung im Jahr 2020 müssen die Länder die Vorgaben der Verordnung noch in ihr Schul- und Hochschulrecht übernehmen. Lothar Binding bittet die Ausbildungsträger und Pflegeschulen in seinem Wahlkreis, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Für den Abschluss der notwendigen Kooperationsverträge vor Ort und organisatorische Änderungen seien im Gesetz Unterstützungsangebote vorgesehen.

„Zur Überwindung des Fachkräftemangels müssen alle an einem Strang ziehen“, betont Binding. Das gilt nicht nur für die beschlossene Reform, sondern auch für die nächsten Schritte, die im Rahmen einer Pflege-Verbesserung vereinbart werden sollen.

Abgeordnete des Deutschen Bundestags fordern Rauchverbot im Auto, wenn Kinder mitfahren

Erklärung der Abgeordneten Lothar Binding (SPD), Dirk Heidenblut (SPD), Rudolf Henke (CDU/CSU), Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) und Gülistan Yüksel (SPD)

Ende Juni fand im Bundestag das „Nichtraucherfrühstück“ statt. Bei diesem Treffen haben sich Abgeordnete mit Vertreterinnen und Vertretern von Nichtraucherinitiativen und Forschungseinrichtungen unter anderem über das Thema Rauchverbot in Autos in Anwesenheit von Kindern ausgetauscht.

Dazu erklären die Abgeordneten Lothar Binding, Dirk Heidenblut, Rudolf Henke, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Lisa Paus und Gülistan Yüksel:

Wir fordern ein Rauchverbot in Autos, in denen Kinder mitfahren. Studien belegen die gravierenden gesundheitlichen Schäden des Passivrauchens. Wer im Auto raucht gefährdet damit auch die Gesundheit seiner Mitfahrerinnen und Mitfahrer. Vor allem Kinder leiden unter dem Tabakrauch, da Kinder öfter atmen und ihr Entgiftungssystem noch nicht ausgereift ist. Die kindlichen Organe, insbesondere die Lunge können dadurch schwer geschädigt werden, was zu Atemwegserkrankungen und -beschwerden führen kann. Eine große Zahl von verantwortungsbewussten Eltern verzichtet bereits auf das Rauchen im Auto im Beisein ihrer Kinder. Darüber hinaus braucht es für alle anderen einen stärkeren politischen Impuls in Form von gesetzlichen Regelungen, um zum Wohl der Kinder auf das Rauchen während der Autofahrt zu verzichten.

Viele Länder sind uns hier schon einen Schritt voraus. So gelten unter anderem in Österreich, Frankreich, Großbritannien und Italien bereits ähnliche Gesetze. Nachdem die Nachbarländer gehandelt haben, sollte der Bundestag in diesem Aspekt nachziehen und so für die Gesundheit unserer Kinder bzw. der jungen Generation gegenüber Verantwortung zeigen. Die große Mehrheit der Deutschen unterstützt ein solches Verbot.

Diese parteiübergreifende Initiative formuliert eine Forderung, die auch von der Aussage im Koalitionsvertrag: „Wir werden Drogenmissbrauch weiterhin bekämpfen und dabei auch unsere Maßnahmen zur Tabak- und Alkoholprävention gezielt ergänzen. Dabei ist uns das Wohl der Kinder von Suchtkranken besonders wichtig“ unterstützt wird. Wir werden weitere Maßnahmen diskutieren, die ebenfalls dem Jugend- und Gesundheitsschutz dienen.

Wir wollen das Thema im zuständigen Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages diskutieren und werden es nun zuerst in den zuständigen Arbeitsgruppen unserer Fraktionen auf die Tagesordnung setzen. Von der Bundesregierung erhoffen wir uns eine starke Unterstützung für dieses wichtige Anliegen.

Wir dürfen die Gesundheit unserer Kinder nicht wissentlich aufs Spiel setzen.