Wahlprüfsteine BTW 1998

Wahlprüfsteine der Eine-Welt-Gruppen Heidelberg zur Entwicklungspolitik anläßlich der Bundestagswahlwahl 1998 (mit den Antworten auch der anderen Kandidaten).

Fragenkatalog für die Bundestagskandidaten 1998 im Wahlkreis Heidelberg

1. Der Wohlstand in der Welt hat sich in den letzten 50 Jahren um das Siebenfache erhöht. Der Abstand zwischen Arm und Reich zwischen den Staaten und innerhalb der Gesellschaften ist größer geworden. Was tun Sie persönlich dafür, daß sich dieser Abstand verringert?

Dr. Karl A. Lamers, CDU

Die Einkommensschere zwischen reichen und armen Staaten und innerhalb der Gesellschaften aller Länder geht weiter auseinander. Ein entscheidender Grund fortbestehender Unterentwicklung in der sogenannten Dritten Welt ist der Mangel an Bildungseinrichtungen für die breite Bevölkerung. In der vergangenen Legislaturperiode habe ich mich persönlich für die Förderung verschiedener Projekte in diesem und anderen Bereichen eingesetzt. In erster Linie geht es mir dabei um die Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen in den Partnerländern. Entwicklungszusammenarbeit kann nach meinem Verständnis aber immer nur Hilfe zur Selbsthilfe sein. Die CDU erwartet daher auch Eigenanstrengungen von ihren Partnern. Unsere Anstrengungen sind darauf gerichtet, politische Veränderungen zu erreichen und Reformen zu mehr Rechtstaatlichkeit, Demokratie und Marktwirtschaft zu unterstützen. Dies ist der einzige Weg um den Abstand von armen Ländern zu reichen Ländern zu verringern.

Lothar Binding, SPD

Wahrscheinlich wäre es reichlich vermessen zu glauben, daß durch meine persönliche Verhaltensweise der zunehmende Abstand zwischen Arm und Reich zwischen den Staaten und innerhalb der Gesellschaften meßbar verringert werden könnte. Aber doch gibt es Verhaltensmuster und Arbeitsrichtungen, die Spaltungsprozesse verstärken oder aber vermindern. Und ich erhoffe von der Summe vieler individuell richtiger entwicklungspolitischer Entscheidungen eine Verbesserung der Situation.
Persönlich versuche ich dies im wesentlichen auf drei Feldern:

  1. Im Gespräch mit meinen Kindern versuche ich ihre Sensibilität für Gerechtigkeit auch in entwicklungspolitischen Zusammenhängen zu stärken.
  2. Sofern nicht mein degeneriertes Konsumverhalten in der Alltagseile dagegen steht, kaufe ich fair gehandelte Produkte.
  3. Durch politische Arbeit in der SPD. Dabei denke ich, der Politikbereich Entwicklungshilfe/wirtschaftliche Zusammenarbeit sollte gegenüber den anderen Ressorts, insbesondere dem Außen- und Wirtschaftsministerium dadurch gestärkt werden, daß der Bereich durch ein „Gesetz zur Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland“ verabschiedet wird, wie es schon vor Jahren von der SPD-Bundestagsfraktion vorgeschlagen wurde. Der Gesamtbereich unterliegt bisher weitgehend unmittelbarem Regierungshandeln und ist somit parlamentarisch nur erschwert zu beeinflussen und zu kontrollieren. In dieses Gesetz müssen sowohl Qualitäts- als auch Quantitätsziele – insbesondere die lange geforderten 0,7% des BSP – aufgenommen werden. Die SPD hat sich bei der Verfassungsdebatte vor einigen Jahren – leider vergeblich – bemüht, in die Präambel des GG aufzunehmen, daß das deutsche Volk den Willen verfolge „dem Frieden, der Gerechtigkeit, der Solidarität in der Einen Welt zu dienen“. Allerdings muß darauf geachtet werden, daß die konkret not(!)wendigen Handlungen durch die wunderschönen Formulierungen in solchen Gesetzen nicht ersetzt werden. Rio läßt grüßen.

Dirk Niebel, F.D.P.

Mit Unterstützung der F.D.P. hat die Bundesregierung aktiv an der Weiterentwicklung der einzelfallgerechten internationalen Schuldenstrategie gearbeitet und einen substantiellen Beitrag zur Milderung der Finanzprobleme verschuldeter Länder geleistet. Hierzu gehören vor allem:

  • Bessere Konditionen für finanzielle Zusammenarbeit und weitgehender Schuldenerlaß für Entwicklungsländer;
  • Verbesserung der Umschuldungskonditionen für Förderungen aus verbürgten Handelskrediten; den ärmsten Ländern wird 50% ihrer Schulden aus verbürgten Handelskrediten erlassen;
  • Unterstützung zur Reduzierung von Bankschulden im Rahmen von Weltbank und IWF;
  • Schaffung eines Schuldenreduzierungsfonds bei der Weltbank in der Höhe von US $ 100 Millionen, um ärmsten Entwicklungsländern den Rückkauf von Bankschulden zu ermöglichen.

Dr. Angelika Köster-Loßack, Bündnis 90/Die Grünen

Damit sich der Abstand zwischen Arm und Reich zwischen den Staaten und innerhalb der Gesellschaften nicht noch weiter vergrößert, sondern der politische und moralische Skandal dieser Tatsache bewußt wird, setze ich mich persönlich ein:

  1. Für die sozialen Bewegungen und Projekte in ausgewählten Ländern des Südens, die gegen Armut und Ungerechtigkeit kämpfen (z.B. MST Landlosenbewegung in Brasilien). Dies geschieht durch direkte persönliche und politische Unterstützung (parlamentarischer Initiativen).
  2. Für eine sozialgerecht Einkommens- und Chancenverteilung in unserer Gesellschaft durch politische Initiativen wie Umsetzung von sozialer Grundsicherung, Abbau der Erwerbslosigkeit und hier besonders die Realisierung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Jugendliche und Langzeitarbeitslose.
  3. Für mich persönlich ist dabei ein reduziertes Konsumverhalten, was materielle Güter und Dienstleistungen angeht, eine Selbstverständlichkeit. Das heißt, für mich ist eine bescheidene Lebensführung auch Vorbedingung für Ausgleich.

Peter Linnes, PDS

einkommenskluft_01Wir denken:
Kurz und knapp ist hierzu im deutschen Grundgesetz in Artikel 14, Abs. 2 festgehalten:

„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, daß es sowohl bei uns wie auch in den Entwicklungsländern selbst, Handlungsbedarf gibt solchen ungerechten Tendenzen entgegenzuwirken. Nuscheler ein Entwicklungspolitiker stellt daher richtig fest:
„Entwicklung verlangt sowohl die Steigerung als auch die gerechtere Verteilung des gesellschaftlichen Mehrprodukts – und zwar nicht nur aus moralischen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen. Die Erfahrung hat hinreichend gezeigt, daß auch extreme Einkommensunterschiede nicht zu höheren Spar- und Investitionsraten, sondern zu Luxuskonsum, unproduktiver Schatzbildung und Kapitalflucht führen. Mehr Verteilungsgerechtigkeit muß Wachstum nicht blockieren. Das Küchenargument, daß der Kuchen erst gebacken werden muß, bevor er verteilt werden kann, ist richtig, solange es nicht dazu mißbraucht wird, auch die sehr ungleiche Verteilung des Kuchens zu rechtfertigen. […]
Die Sozialgeschichte der heute reichen Industrieländer mit entwickelten Sozialsystemen lehrt, daß soziale Veränderung nicht durch Einsicht der Mächtigen und Habenden, sondern durch Organisation der Ohnmächtigen und soziale Kämpfe herbeigeführt wurden.“

Nuscheler in „Lern- und Arbeitsbuch Entwicklungspolitik“, Bonn 1995, S.193 f.

2. Das Entwicklungshilfeministerium von Dänemark hatte im Jahr 1996 1,04 % des Bruttosozialproduktes zur Verfügung. Das Entwicklungshilfeministerium in Deutschland (BMZ) hatte 0,33 % des Bruttosozialproduktes zur Verfügung. 1992 in Rio haben sich die Industriestaaten 0,7 % zum Ziel gesetzt. Was werden Sie unternehmen, um diese Marke für Deutschland zu erreichen?

Dr. Karl A. Lamers, CDU

Deutschland leistete 1996 11,4 Mrd. DM öffentliche Entwicklungsleistungen (ODA), was einem Anteil von 0,33% am Bruttosozialprodukt (BSP) entspricht. Als drittgrößter Geber liegt Deutschland damit erneut weit über dem OECD-Durchschnitt von 0,25%. Die Berechnungen der ODA stellen aber nur einen Teil der umfangreichen Leistungen Deutschlands an die Entwicklungsländer dar. Insgesamt beliefen sich diese 1996 auf 31,8 Mrd. DM, d.h. 0,9% des BSP. Hinzukommen seit 1990 über 154 Mrd. DM, die an mittel- und osteuropäische Länder und die Nachfolgestaaten der UdSSR gingen. Für bosnische Flüchtlinge hat Deutschland bisher 18 Mrd. DM aufgebracht. Diese Aufwendungen für das erste Jahr des Aufenthaltes auf die ODA angerechnet. Desweiteren muß man die in den letzten Jahren stark angewachsenen Nettokapitalflüsse in die Entwicklungsländer berücksichtigen, die 1996 mit weltweit 304 Mrd. DM die internationale ODA um das sechsfache überstiegen. Für die nächsten zehn Jahre hat sich die CDU-geführte Bundesregierung zum Ziel gesetzt, Kredite für 100 Millionen ärmste Familien zu vergeben und somit die absolute Armut auf der Welt zu halbieren.

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Lothar Binding, SPD

Wir haben nur die Möglichkeit, die Mittel des BMZ auf das in Rio vereinbarte Niveau anzuheben, wenn der Bundeshaushalt in seiner Gesamtstruktur „zukunftstauglich“ gemacht wird. Das bedeutet zielgerichtete Ausgabenpolitik, Verbesserungen auf der Einnahmeseite, Umschichtungen im Haushalt selbst und Strukturmaßnahmen in der Wirtschafts- und Finanzpolitik.

  1. Im Rahmen einer neuen Wirtschaftspolitik, auch mit dem Ziel einer gerechten Weltwirtschaftsordnung und einer gerechte Steuerreform, plant die SPD einen dualen Ansatz von angebots- und nachfrageorientierter Wirtschaftspolitik zur Schaffung von Arbeitsplätzen und um die enormen Zinsbelastungen (fast 90 Milliarden) im Bundeshaushalt zu senken.
  2. Die Einnahmeseite wurde in den vergangenen Jahren sträflich vernachlässigt. So sank die veranlagte Einkommensteuer aufgrund der Fördergebietsgesetze auf ca. 10%, die Vermögenssteuer wurde abgeschafft, die merkwürdigsten Abschreibungen helfen Einkommensmillionären ihre Steuer“last“ auf ca. Null DM zu reduzieren, Steuerhinterziehung und illegaler Kapitalexport schwächen die Einnahmeseite im Bundeshaushalt. Daraus folgt, wie wir die Einnahmeseite stärken wollen.
  3. Umschichtungen sind notwendig. Wenn auch nun nicht mehr zu ändern: ich halte Prestigeobjekte wie den Eurofighter oder die jetzige Transrapidstreckenplanung als Parallelstrecke zum IC für überflüssig.

Dirk Niebel, F.D.P

Um auf die von Rio vereinbarten 0,7% des Bruttosozialproduktes für Entwicklungshilfe zu kommen, werde ich mich ganz vehement für die Umsetzung der dringen notwendigen Steuerreform, welche leider im Bundesrat blockiert wurde einsetzen. An Ihrem Beispiel Dänemark kann man feststellen, daß eine Steuerreform, welche diesen Namen tatsächlich verdient, Kapazitäten des Staates auch für Entwicklungshilfe freisetzt.

Dr. Angelika Köster-Loßack, Bündnis 90/Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen fordern, das Ziel, 0,7% des BSP für die Entwicklungszusammenarbeit bereitzustellen, schrittweise zu verwirklichen. Ein erster Schritt, der den gegenwärtigen Trend zu weiter abnehmenden Mitteln stoppt, und für den sich Bündnis 90/Die Grünen einsetzen, stellt die Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen um jährlich 10% dar. Die Verpflichtungsermächtigungen bestimmen das Ausgabevolumen der nächsten Jahre.
Eine weitere Forderung ist: Die gesamten Rückflüsse aus entwicklungspolitischen Forderungen vergangener Jahre für entwicklungspolitische Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen Armutsbekämpfung, Umwelt und Grundbildung bereitzustellen. Notwendig ist jedoch insgesamt die Entwicklungsfinanzierung und deren Konditionen flexibler zu gestalten und innovative Finanzierungsinstrumente zu entwickeln, die sowohl den unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der Empfängerländer Rechnung tragen und gleichzeitig die Art der Projekte berücksichtigen.

Peter Linnes, PDS

Wir denken:
pds-comic_01Gemessen an den absoluten Zahlen liegt die Bundesrepublik aufgrund ihrer großen Wirtschaftskraft zwar an dritter Stelle. Vergleicht man jedoch die Leistungen der Entwicklungszusammenarbeit je Einwohner unter denselben Ländern, fällt die BRD deutlich zurück. Sie nimmt dann nur noch einen bescheidenen Platz im Mittelfeld der Geberländer ein. Relativ zu ihrem Bruttosozialprodukt geben die skandinavischen Länder weit mehr finanzielle Leistungen.
Auch fordern wir, daß Entwicklungs-zusammenarbeit mehr als bisher als Querschnittsaufgabe durch alle Politikbereiche wahrgenommen wird. Außerdem sehen wir die Notwendigkeit, Mittel staatlicher Entwicklungs-zusammenarbeit stärker als bisher auf die Armutsbekämpfung zu konzentrieren.

3. Seit der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio haben sich weltweit regionale Gruppen gebildet, um die lokale Agenda 21 umzusetzen. Das Leitbild der Agenda 21 ist die „nachhaltige Entwicklung“, das heißt, die Ressourcen der Erde künftig so behutsam zu bewirtschaften, daß sie den Ansprüchen einer wachsenden Weltbevölkerung genügen und auch zukünftigen Generationen Freiräume und Entfaltungschancen bieten. Wo wird ihre Politik ansetzen, um dieses Vorhaben zu unterstützen?

Dr. Karl A. Lamers, CDU

Der behutsame Umgang mit den Ressourcen der Erde stellt eine globale Herausforderung dar. Diese Globalität bedingt in einer interdependenten Welt ein kohärentes, gemeinschaftliches Handeln. Wir sind jedoch noch weit davon entfernt, ein globales Lösungskonzept national oder international anbieten zu können. Vielmehr müssen die einzelnen Akteure, nämlich Industrie- und Entwicklungsländer, internationale und nationale Zusammenschlüsse und Institutionen, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen in ihrem Umfeld in unterschiedlicher Weise zur Lösung der globalen Probleme und zur Fortsetzung der positiven Ansätze zur Bewältigung der epochalen Herausforderungen beitragen.
Dabei sind die Gründe für die Herausforderungen im Norden und im Süden sehr unterschiedlich. Während in einem Teil der Erde zum Beispiel der unkontrollierte Verbrauch nicht erneuerbarer Energien zur Beförderung des Wirtschaftswachstums dient, ist in anderen Teilen der Raubbau an erneuerbaren Energieträgern die Grundlage zur Überlebenssicherung. Deshalb ist unterschiedliches Handeln erforderlich, um das gleiche Ziel, nämlich die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen, zu erreichen.
Durch die Konzentration auf Schwerpunktbereiche konnte in den letzten Jahren der Wirkungsgrad deutscher Entwicklungspolitik erhöht werden. Die CDU-geführte Bundesregierung setzt sich auf internationaler Ebene konsequent für den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz ein. Zur Umsetzung der Rio-Beschlüsse hat der Bundeskanzler ein Nationalkommitee eingesetzt.
Künftig streben wir eine Bündelung der internationalen Entwicklungsarbeit sowie eine Verbesserung der Entwicklungspolitik der Vereinten Nationen an. Darüber hinaus wollen wir eine Verbesserung der Umweltbedingungen (z.B. Schutz der Ur- und Tropenwälder) erreichen. Neben dem Abbau der Handelsschranken und Protektionismus haben wir uns eine Weiterentwicklung der einzelfallgerechten internationalen Schuldenstrategie zum Ziel gesetzt. Aufgrund der großen Zahl an Akteuren wird es in diesem Bereich nur langsam vorwärts gehen. Es sind kleine, dafür aber nachhaltige Schritte.

Lothar Binding, SPD

Der Ansatz meiner Politik zur Umsetzung der lokalen Agenda 21 findet sich in den konkreten bereits gefaßten Beschlüssen der SPD-Fraktion zum Agenda-21-Prozeß in Heidelberg. Im November 1994 hat die SPD-Fraktion die Charta von Aalborg ratifiziert. Dabei bilden

  1. die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und der Schutz der Umwelt
  2. die Verbesserung der sozialen Lebensbedingungen und soziale Gerechtigkeit
  3. die Verbesserung der ökonomischen Lebensbedingungen

neben der aktiven öffentlichen Partizipation drei Schwerpunkte im Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung. Bundespolitisch vertrete ich den Einstieg in eine ökologische Steuerreform. Wir brauchen den ökologischen Umbau der Industriegesellschaft, eine Neuorientierung in der Energiepolitik , in der Verkehrspolitik sowie andere Finanzierungsmodelle zur Umsetzung der Agenda 21 in der Dritten Welt.
Zum Schutz des Klimas ist ein konkretes CO² Minderungsprogramm erforderlich. Die SPD will dafür regenerative Energien besonders fördern (z.B. Programme zur Förderung der Solarenergie).

Dirk Niebel, F.D.P

Die Agenda 21 wird von den Liberalen auch auf lokaler Ebene unterstützt. In dem Kapitel „ökologische Marktwirtschaft und marktwirtschaftliche Ökologie“ unseres Wahlprogrammes, beschreibt die F.D.P. in deutlich mehr als den von Ihnen zugebilligten 10 Zeilen, wie wir uns die Umsetzung in der Zukunft vorstellen.

Dr. Angelika Köster-Loßack, Bündnis 90/Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen fordern, die Beschlüsse der internationalen Konferenzen (Umwelt und Entwicklung/Rio, Weltsozialgipfel/Kopenhagen, Weltfrauenkonferenz/Peking, Klimakonferenz/Kioto) endlich umzusetzen und sich für eine kohärente internationale Umwelt- und Entwicklungspolitik einzusetzen. Die internationalen Konferenzen der 90iger Jahre haben in vielen Umwelt- und Entwicklungsfragen richtungsweisende Beschlüsse gefasst. Die Umsetzung vollzieht sich jedoch weitgehend im Schneckentempo. Dazu gehört z.B. der Beschluß von Rio, die Länder des Südens durch Finanz- und Technologietransfer zu unterstützen und die Förderung regenerativer Energien und Energiesparmaßnahmen. Die Länder, allen voran die Industrieländer, müssen ernsthaft damit beginnen, den Ressourcenverbrauch zu reduzieren und den umweltbelastenden Produktions- und Lebensstil zu ändern. Bündnis 90/Die Grünen halten an dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung fest und setzen sich für die Realisierung ein.

Peter Linnes, PDS

Wir denken:
Wenn die Rede von nachhaltiger Entwicklung ist, reduzieren wir dies nicht nur auf ökologische Belange, sondern unterstützen die Forderung nach Erhaltung oder Erweiterung der wirtschaftlichen und ökologischen, aber vor allem der sozialen Nachhaltigkeit. Der Umweltgipfel in Rio 1992 machte unmißverständlich klar, daß Armut – einschließlich der Ungleichheiten zwischen reicher und armer Welt – die eigentliche Ursache zahlreicher Umweltgefahren ist. Eben diese Zusammenhänge stellte auch der amerikanische Präsident Bill Clinton bei der Veröffentlichung der Studie „Global 2000“ dar:
„Nur ein konzentrierter Angriff auf die sozio-ökonomischen Wurzeln extremer Armut, nur eine Politik, die den Menschen die Chance bietet, auf nicht destruktive Weise ihren Lebensunterhalt zu sichern, wird den Schutz der natürlichen Systeme auf der Erde ermöglichen. Andererseits wird einer Entwicklung und ökonomischer Reform kein bleibender Erfolg beschieden sein, wenn sie nicht von der Sorge um die ökologische Stabilität und der Bereitschaft zum verständigen Umgang mit den Ressourcen geprägt sind.“

4. Seit mehr als 2 Jahren wird bei der OECD, bisher praktisch im Geheimen, über ein Multilaterales Investitionsabkommmen (MAI) verhandelt. Das MAI setzt sich zum Ziel, die Rechtssicherheit und den Marktzugang für Investoren aus OECD – Ländern zu verbessern. Die Entwicklungsländer sind von den Verhandlungen ausgeschlossen, werden aber unter erheblichen Druck stehen, dem Abkommen nach Inkrafttreten beizutreten. Im MAI werden multinationalen Unternehmen Rechte eingeräumt (z.B. Schutz vor Enteignung, Gleichbehandlung von ausländischen und inländischen Investoren), ohne daß ihnen im Gegenzug Pflichten auferlegt werden. So ist im MAI nicht einmal das Verbot von ausbeuterischer Kinderarbeit und Sklavenarbeit rechtlich verbindlich geregelt. Wie stehen Sie dazu?

Dr. Karl A. Lamers, CDU

Gerade die deutsche Seite hat sich bei den Beratungen für das geplante multinationale Investitionsabkommen (MAI) dafür eingesetzt, daß neben der Sicherung einer verläßichen, stabilen und langfristig berechenbaren Rechtsgrundlage auch umwelt-, sozial- und entwicklungspolitische Standards in dem Abkommen berücksichtigt werden. So ist vorgesehen, daß das MAI ein ausdrückliches Verbot geben soll, zur Investorenanwerbung umwelt- oder sozialpolitische Standards zu senken. Eine öffentliche Anhörung zu dieser Thematik im Deutschen Bundestag ist für den Beginn der nächsten Legislaturperiode vorgesehen. Die MAI-Verhandlungen auf OECD-Ebene sollen erst 1999 abgeschlossen werden, so daß für uns genügend Zeit bleibt, die Ablehnung von Kinderarbeit bzw. Sklaverei rechtlich zu regeln.
Die Weltmärkte, besonders auch unsere eigenen Märkte, müssen nicht nur stärker für die Länder der Dritten Welt geöffnet werden, sondern es bedarf auch einer Ordnung der Märkte. Auch wenn sich die Direktinvestitionen weltweit auf einen Rekordwert erhöht haben, profitieren die Ärmsten der Entwicklungsländer bisher zu wenig von westlichen Kapital. Der größte Teil der Direktinvestitionen fließt in die Industrieländer zurück, so daß zur Aufgabe einer globalen Strukturpolitik auch die Schaffung von Rahmenbedingungen durch Beratung gehört, den stabile Rechts-, Sozial- und Finanzsysteme sind Voraussetzung für eine selbsttragende Entwicklung.

Lothar Binding, SPD

Eigentlich brauche ich hier nur auf die „Germanwatch – Nord-Süd Initiative“ von Rainer Engels, Jens Martens, Peter Wahl und Michael Windfuhr zu verweisen. Dort wird sehr gut dargestellt, wo die enormen Gefahren des „Multilateral Agreement on Investment“ (MAI) für eine gerechte Weltwirtschaftsordnung liegen.
Mit der „dritten Säule weltwirtschaftlicher (De-)Regulierung“, neben der World Trade Organisation (WTO) und dem International Monetary Fund (IMF) wollen die Industrienationen eine völlige Liberalisierung der Regeln für transnationale Investoren festschreiben. Neoliberalismus pur. Soziale Gerechtigkeit und Natur- und Umweltschutz bleiben auf der Strecke, denn durch nichts wird gesichert, daß der wirtschaftlichen Globalentwicklung entsprechende Vereinbarungen mit praktischen Folgen in der Sozial-. und Umweltpolitik folgen.
Multilaterale Vereinbarungen dieser Art sollten auf der Basis der Vereinten Nationen (UN) ausgehandelt werden. Damit wären auch die Entwicklungsländer an solchen Prozessen beteiligt und alle Nationen müßten sich auf Rechte und Pflichten einigen. Besonders wichtig sind mir dabei die Verbesserung des Internationalen Umwelt- und Sozialrechts, weltweite Richtlinien (Das erfordert auch eine neue deutsche Außenpolitik) für Transnationale Unternehmen (TNU), die Stärkung der Konsumenten durch verbesserte Kennzeichnungspflichten für viele Produkte und eine größere Transparenz und unabhängige Kontrolle transnationaler Wirtschaftsaktivitäten.

Dirk Niebel, F.D.P

Die MAI-Verhandlungen sind wie sie wissen noch nicht abgeschlossen. Ich persönlich gehe davon aus, daß in einem Abschlußdokument Kinderarbeit und Sklavenarbeit rechtlich verbindlich verboten werden. Hier ist der Fortgang der Verhandlungen abzuwarten.

Dr. Angelika Köster-Loßack, Bündnis 90/Die Grünen

Ob das multilaterale Investitionsabkommen (MAI) überhaupt zustande kommt, ist momentan nicht absehbar. Eine Vielzahl von Einwänden verschiedener Staaten (z.B. USA, Frankreich) läßt vermuten, daß eine Einigung nicht erfolgt. Dies war nicht zuletzt auch ein Erfolg einer internationalen Kampagne von umwelt- und entwicklungspolitischen Organisationen gegen MAI in der geplanten Form.
Bündnis 90/Die Grünen haben sich für ein transparentes öffentlich und parlamentarisch begleitetes Verfahren eingesetzt und einen Antrag an den Deutschen Bundestag eingereicht. Bündnis 90/Die Grünen haben auf eine Reihe von Mindestvoraussetzungen für ein Investitionsabkommen bestanden, was beispielsweise die Einhaltung internationaler Umweltabkommen und ein Verbot der gezielten Absenkung von Umwelt- und Sozialstandards betrifft. Darüber hinaus sollten Fragen des Investitionsschutzes auch im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) und der UNCTAD behandelt werden, da dort die Teilnahme der Entwicklungsländer gewährleistet ist.

Peter Linnes, PDS

Wir denken:

pds-comic-2_01„Das MAI soll den Regierungen praktisch alle Möglichkeiten nehmen, Investitionen zu lenken oder mit Auflagen zu versehen. Entwicklungspolitische Steuerungsinstrumente wie die Förderung von Klein- und Mittelbetrieben, die Vorschrift, einen bestimmten Prozentsatz nationaler Arbeitskräfte einzustellen oder die, einheimische Vorprodukte zu verwenden, werden nicht mehr zulässig sein… . Und die ausländischen Großunternehmen werden das Recht haben, eine Regierung zu verklagen, von der sie sich behindert fühlen. […] Der Text des Abkommens sieht vor, daß „der Verlust einer Profitmöglichkeit aus Investitionen einen Schaden darstellt, der einen Anspruch des Investors auf Entschädigung ausreichend begründet“. […] Was das bedeutet, zeigt ein Fall, der im Rahmen des wesentlich gemäßigteren NAFTA-Vertrages [NAFTA=Nordamerikanische Freihandelszone] zu beobachten ist. Die kanadische Regierung hat einen Treibstoffzusatz namens MMT verboten, der Katalysatoren schädigt. Die Firma Ethyl fordert jetzt von der kanadischen Regierung Schadensersatz in Höhe von 251 Millionen Dollar. Profit geht vor Umweltschutz.“

Reinold E.Thiel, Verantwortlicher Redakteur der Zeitschrift „Entwicklung und Zusammenarbeit“

5. In der Justizvollzugsanstalt Mannheim hat es seit Mitte August 1997 sechs Selbstmordversuche von vier Flüchtlingen in Abschiebehaft gegeben. Die Mannheimer Arbeitsgemeinschaft für Menschen in Abschiebehaft macht dafür die Tatsache verantwortlich, daß viele Flüchtlinge monatelang unter miserablen Bedingungen inhaftiert werden, obwohl sie keine Straftat begangen haben. Wie stehen Sie persönlich zur geltenden Asylgesetzgebung, und welche Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten sehen Sie in Bezug auf die Verbesserung der Situation der AsylbewerberInnen in unserem Land?

Dr. Karl A. Lamers, CDU

Ziel der CDU ist es, gemäß der Festlegung des Grundgesetzes denjenigen Schutz zuteil werden zu lassen, die wirklich politisch Verfolgte sind. Die Anerkennungsquote bei den Asylanträgen von knapp 5% zeigt, daß bei weit über 90% der Antragsteller nach deutschem Recht kein hinreichender Asylgrund vorliegt. Dieser Asylmißbrauch muß verhindert und Scheinasylanten in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Es liegt nicht im gesamtgesellschaftlichen Interesse den (teilweise vorsätzlichen) Mißbrauch der geltenden Rechtsnormen unseres Staates durch abgelehnte Asylbewerber hinzunehmen.
Asylmißbrauch hat noch eine weitere Dimension: Der Staat muß für die Asylbewerber Unterhalt sichern. Die illegale Verlängerung des Aufenthalts trotz Rückkehraufforderung entzieht unserem Gemeinwesen Finanzmittel, die wir für wirklich politisch Verfolgte sowie für Kriegsflüchtlinge dringend benötigen. Ein weiterer Grund weshalb an der beschleunigten Rückführung von Scheinasylanten in ihre Heimatländer festgehalten werden muß.

Lothar Binding, SPD

Die Verhältnisse in der Justizvollzugsanstalt Mannheim kenne ich leider nicht. Insgesamt müssen die Ursachen, die zu Abschiebehaft – ohne daß diese Menschen eine Straftat begangen haben – führen, bekämpft werden. Bei den Menschen die nach Deutschland kommen gibt es unterschiedliche Personengruppen: politisch Verfolgte, Bürgerkriegsflüchtlinge, EU-Wanderungsbewegungen, Aussiedler und nachziehende Familienangehörige ausländischer Arbeitnehmer. Da es in Deutschland kein Einwanderungsgesetz gibt, finden sich einerseits überproportional viel mehr Menschen fast automatisch in Asylverfahren, andererseits werden politisch verfolgte, die um ihr Leben im Heimatland fürchten müssen, vom neuen Asylrecht ausgegrenzt, denn wer auf dem Landweg einreist, wird an der Grenze abgeschoben, weil er aus einem „sicheren Drittstaat“ kommt (Drittländerregelung) und wer per Flugzeug einreist, gerät oft in hektische Flughafenverfahren. So werden viele Flüchtlinge bzw. potentielle Asylbewerber in die Illegalität getrieben und können jederzeit abgeschoben werden. Ich bin für die Abschaffung der Drittländerregelung, um das Asylrecht für in ihrer Heimat bedrohte Menschen sicherzustellen und ich bin für ein Einwanderungsgesetz zur Regelung einer quotierten Einwanderung. Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen. Danach sollen die Unterhaltsleistungen an Asylbewerber gekürzt werden. Wie die SPD-Fraktion im Bundestag lehne ich dieses Gesetzesvorhaben ab.
Außerdem bedarf es im Bereich eines humanen Einwanderungsrechts einer Konvention im Rahmen der Europäischen Union, da sich durch gesetzliche Regelungen allein auf nationalstaatlicher Ebene die Probleme nicht wirklich lösen lassen.

Dirk Niebel, F.D.P

Ich persönlich war und bin ein Gegner der Asylrechtsänderung. Wie Sie sicherlich wissen, vertrete ich mit dieser Ansicht leider eine Minderheitsmeinung in meiner Partei. Der von CDU, SPD und F.D.P. beschlossene sogenannte Asylkompromiß führt meines Erachtens dazu, daß Asylbewerber rechtmäßig nur noch mit dem Fallschirm über unserem Land abspringen können. Dies begründet sich darin, daß jeder unserer Nachbarstaaten als sicheres Drittland eingestuft wird. Ich halte diese Regelung nach wie vor für falsch und werde mich auch in Zukunft um andere Mehrheiten bemühen.

Dr. Angelika Köster-Loßack, Bündnis 90/Die Grünen

Die offizielle Asylpolitik verdient es nicht , diesen Namen zu tragen: steht doch im Vordergrund der Versuch, eine möglichst umfassende Abschottung gegenüber Flüchtlingen zu erreichen. Für Bündnis 90/Die Grünen ist eine Trendwende in der Asylpolitik dringend geboten. Wir brauchen einen Schutz für Flüchtlinge, nicht vor Flüchtlingen. Auch unterhalb der Ebene einer Änderung des Grundgesetzes gibt es Spielräume, die wir nutzen wollen. Hierbei geht es zum einen darum, das Asylrecht wieder mit internationalen Standards in Übereinstimmung zu bringen, wie zum Beispiel die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention. Wir fordern, daß nichtstaatliche Verfolgung, geschlechtsspezifischen Verfolgung oder Verfolgung aufgrund der sexuellen Identität als Asylgrund anerkannt werden. Auf europäischer Ebene wollen wir internationale Mindeststandards zum Schutz von Flüchtlingen festschreiben.
Der neuen Strategie, durch einschneidende Änderungen beim Asylbewerberleistungsgesetz, Flüchtlinge förmlich auszuhungern, haben wir uns entschieden entgegengestellt. Auch die neuesten Verschlechterungen lehnen wir ab und treten für ein ungeteiltes Existenzminimum für alle in Deutschland lebenden Menschen ein. Dabei sollen die Kosten für den Unterhalt von Flüchtlingen dergestalt reduziert werden, daß anstelle der kostspieligen Ausgabe von Sachleistungen oder der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften Leistungen bar ausgezahlt und Flüchtlinge in Mietwohnungen untergebracht werden. Die einseitige Belastung der Kommunen mit diesen Leistungen kann so nicht bleiben: Die Kosten für Gedulde und Bürgerkriegsflüchtlinge sollen sich Bund, Länder und Kommunen teilen.

Peter Linnes, PDS

pds-comic3_01Wir denken: „Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.“ Genfer Flüchtlingskonvention, Artikel 33,1 Dies ist nach der Abschaffung des Grundrechts auf Asyl ab 1.Juli 1993 in der BRD leider doch der Fall. „Es ist ein Irrtum zu glauben, durch restriktive Maßnahmen den weltweit existierenden Migrationsdruck mindern zu können. Dessen Ursachen werden nicht durch Verfassungsänderungen beseitigt, sondern nur durch verantwortungsvolles Zusammenarbeiten der Länder der nördlichen und südlichen Erdhalbkugel mit dem Ziel, das wirtschaftliche und soziale Ungleichgewicht zwischen den beiden Erdhälften abzubauen.“ Kugler, R.: Asylrecht. Ein Handbuch.

6. In welcher Form, und in welchen Bereichen würden Sie sich als Mitglied des Bundestages für Entwicklungschancen von Menschen in der sogenannten Dritten Welt einsetzen? Welche Schwerpunkte und Chancen würden sie hierbei insbesondere bei dem Ausschuß sehen, den Sie nach der Wahl besetzen werden?

Dr. Karl A. Lamers, CDU

Ich hoffe, nach der Wahl mein bisheriges Engagement in den Parlamentsausschüssen für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie sowie Verteidigungspolitik weiterführen zu können. Selbstverständlich werde ich die Arbeit meiner Kollegen im auswärtigen Ausschuß und im Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung tatkräftig unterstützen, die sich schwerpunktmäßig mit der „Dritten Welt“ beschäftigen. Die Zielrichtung unserer Politik habe ich schon in den vorangegangenen Punkten dargelegt. Deutschland wird auch künftig einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklungspolitik leisten. Entwicklungspolitik sichert für mich das gemeinsame Überleben in der Einen Welt. Aber nur ein differenziertes Konzept, das sich an den jeweiligen Problemstellungen orientiert, ist auf Dauer wirkungsvoll und erfolgreich.

Lothar Binding, SPD

Die Fluchtursachenbekämpfung beginnt bereits bei der Bekämpfung der absoluten Armut und einem Umweltprogramm für die Eine Welt. Auch die Überwindung der Verschuldungskrise vieler Entwicklungsländer ist unbedingt erforderlich. Vorsorgepolitik kann nicht nur gegen Manmade-desasters (Bürgerkriege) betrieben werden, sondern auch gegen Naturkatastrophen. Projekte zur Förderung von Demokratie, Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten können politische Fluchtbewegungen verhindern helfen. Zur Betreuung von Flüchtlingen in ihrer Heimatregion müssen die Programme des UNHCR unterstützt und direkte humanitäre Hilfe durch bewährte Nichtregierungs-Organisationen geleistet werden.
Für mich ist Entwicklungspolititk eine ausschuß- und ressortübergereifende Aufgabe weil unsere Humanität nicht schon an den Grenzen einer Ressortzuständigkeit aufhören darf.

Dirk Niebel, F.D.P

Der Bereich Entwicklungszusammenarbeit wird nicht der Schwerpunkt meiner politischen Tätigkeit im Deutschen Bundestag sein. Meine Interessensschwerpunkte werden sich vielmehr in den Bereichen Arbeit und Soziales bzw. äußere Sicherheit bewegen. Wie Sie sicher wissen, besteht bei Bundestagsneulingen nicht immer die Möglichkeit, in dem gewünschten Ausschuß einen Platz zu bekommen. Da es sich in den kommenden F.D.P.-Bundestagsfraktion allerdings einen relativ großen personellen Umbruch geben wird, erhoffe ich mir gute Aussichten in den Bereichen Arbeit und Soziales tatsächlich tätig werden zu können.

Dr. Angelika Köster-Loßack, Bündnis 90/Die Grünen

Durch parlamentarische Initiativen, enge Kooperation mit Basisinitiativen in Ländern des Südens (Indien, Brasilien) und in Deutschland durch Spenden, Herstellung von Kontakten für Betroffene, werde ich mich weiter für Entwicklungschancen von Menschen, die marginalisiert sind, einsetzen. Bereich, die vorrangig sind: Weiterarbeit der Initiativen gegen Kinderarbeit, gegen Frauendiskriminierung und -verfolgung, gegen Genitalverstümmelung, gegen Mädchen- und Frauenhandel und generelle sexuelle Ausbeutung im internationalen Rahmen. Für die Schaffung von Alternativen für KinderarbeiterInnen, Kinderprotestuiere durch Schaffung von Rehabilitationseinrichtungen, verbunden mit Ausbildungsangeboten und Vermittlung in seriöse Arbeitsstellen. Für die Verfolgung und Aburteilung menschenverachtender Krimineller bei der international organisierten Kriminalität. Für die Umsetzung und Weiterentwicklung entsprechender Gesetze auf nationaler und internationaler Ebene!
Ich werde weiter im AWZ (Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) arbeiten, in dem die oben genannten Themen stark beachtet und für neue Programme ein offenes Ohr existiert.