Durch die Einigung des Rates auf höhere Verlustpuffer werden die Risiken aus der Schieflage einer Bank weiter reduziert. Deutschland hat überdies Entlastungen für kleine Banken von überzogenen Offenlegungs- und Meldepflichten erreicht.

Die europäische Bankenunion hat erheblich zur Robustheit des Bankensektors beigetragen. Dennoch bestehen nach wie vor strukturelle Risiken in den Bankbilanzen. Die Verständigung der Mitgliedstaaten auf das sogenannte Bankenpaket beim Ecofin am 25. Mai 2018 ist ein weiterer Schritt auf diesem Weg. Große Banken müssen künftig Verlustpuffer von mindestens 8 Prozent ihrer Bilanzsumme vorhalten. Diese Puffer stehen im Fall der Schieflage einer Bank zur Verlusttragung zu Verfügung. Damit stärken wir die bereits 2014 beschlossenen bail-in-Regelungen und erreichen, dass Banken nicht mehr vom Steuerzahler gerettet werden müssen. Anteilseigner und Gläubiger haften künftig vorrangig. Weiterhin unbefriedigend ist aber die Situation der notleidenden Kredite. Hier müssen Risiken weiter konsequenter als bisher reduziert werden.

Über die Errichtung einer europäischen Einlagensicherung kann deshalb nur gesprochen werden, wenn es weitere substantielle und messbare Erfolge beim Abbau solcher Risiken gibt.

Deutschland hat außerdem wichtige Entlastungen für kleine Banken erreicht. Institute mit einer Bilanzsumme von weniger als 5 Milliarden Euro und einem einfachen Geschäftsmodell erhalten Erleichterung bei Offenlegungen, Meldepflichten und Vergütungsanforderungen. Dies ist gerechtfertigt, da sie aufgrund ihrer einfachen Struktur und geringen Größe ein geringeres Risiko für die Finanzstabilität darstellen. Dieses Vorgehen entspricht dem Grundsatz, dass die Intensität der Aufsicht und die regulatorischen Anforderungen in einem ausgewogenen Verhältnis zur Größe, Geschäftstätigkeit und zum Risikoprofil der jeweiligen Bank stehen müssen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dieser Ansatz für eine „Small Banking Box“ vertieft und weiter ausgebaut wird.

Wir freuen uns, dass es in den Verhandlungen gelungen ist, eine Ausnahme für die Förderbanken der Länder zu erreichen. Sie werden zukünftig wie die Förderbank des Bundes behandelt, wenn das Europäische Parlament dem Ergebnis zustimmt.