Binding stellt Multimedia CD zum Bürgerschaftlichen Engagement vor.
Heidelberg - Seine
Vorstellung der neuen Informations-CD zum Bürgerschaftlichen Engagement
begann der SPD Bundestagsabgeordnete Lothar Binding mit einem Zitat von
Goethe: "Wer nichts für andere tut, tut nichts für sich.". Binding
präsentiert mit seiner neuen CD im Power Point Format die Arbeit aus der
Enquete Kommission des Deutschen Bundestages. Mit seiner Kollegin Karin
Kortmann aus Düsseldorf und einer Heidelberger Multimedia Firma wurden
Ergebnisse und Fakten zum Ehrenamt in eine anschauliche Form gebracht.
Insgesamt 650 Vereine im Wahlkreis Heidelberg Mannheim erhalten diese
Multimedia Information, die unter anderem Video - Interviews von Franz
Müntefering, Ulla Schmidt und Gerhard Schröder beinhaltet. „Ziel ist und
bleibt, in der Politik bessere Rahmenbedingungen für das
bürgerschaftliche Engagement durchzusetzen. Wir wollen dies Schritt für
Schritt im gemeinsamen Dialog mit Institutionen und Verbänden tun - auf
der Grundlage des 13-Punkte Programms der SPD-Fraktion.“ so der SPD
Abgeordnete. Kernpunkte sind unter anderem die Förderung von
Freiwilligen- und Netzwerkstrukturen, der Ausbau des
versicherungsrechtlichen Schutzes von Ehrenamtlichen, die finanzielle
Förderung und Rahmenbedingungen für Engagierte sowie die Reform des
Gemeinnützigkeits - und Zuwendungsrechts. Binding wies in seinem kurzen
Vortrag darauf hin, dass Engagementförderung eine Querschnittsaufgabe
ist. Die Modernisierungskonzepte in Gesundheits-, Sozial-, Arbeits-,
Jugend- und Kulturpolitik müssen Möglichkeiten bürgerschaftlichen
Engagements systematisch einbeziehen. „Bürgerinnen und Bürgern sind mehr
als Kunden und Klienten. Sie müssen Einflusschancen erhalten,
Mitverantwortung tragen und kompetent mitreden und mitgestalten können.“
so Binding.

Die Arbeit der
Enquete-Kommission hat erste Früchte getragen. Die Übungsleiterpauschale
wurde auf 1848 Euro erhöht und zudem in eine steuerfreie Einnahme
umgewandelt. Das Stiften wurde durch ein neues Stiftungssteuer- und
Zivilrecht erleichtert. Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann in einem
Umfang von mehr als fünfzehn Wochenstunden ausgeübt werden, ohne dass
der Leistungsanspruch – Arbeitslosengeld entfällt. Die Finanzbedingungen
für die Hospizarbeit wurden verbessert. Mit der Änderung der
Lohnsteuer-Richtlinien werden seit Januar 2002 die steuer- und
sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für ehrenamtliche
Tätigkeiten weiter verbessert. Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen
Kassen für gemeinnützige Tätigkeiten werden in der Regel bis zu einem
monatlichen Betrag von 154 Euro als Aufwand steuerlich anerkannt. Unter
diese Regelung fallen z.B. auch die Mitglieder der freiwilligen und
kommunalen Feuerwehren.
Das Spendenrecht
wurde grundlegend überarbeitet und von Bürokratie entrümpelt. Immer
wieder vorgebrachte Forderungen der Vereine wurden damit eingelöst, die
vom Staat finanzielle Unterstützung und bürokratische Entlastungen
erwarten. Durch die Änderung des Spendenrechts erhalten die Vereine u.a.
einen schnelleren Zugang zu den Spendengeldern.
Die Neuregelung
der 400 Euro Minijobs in Kombination mit der Übungsleiterpauschale
schafft neuen Gestaltungsspielraum. Seit 1. April 2003 können auch
Übungsleiter, die sich für ein geringes Entgelt in den Sportvereinen
engagieren bis zu 400 Euro brutto abgaben- und steuerfrei dazu
verdienen. Durch die Kombination von einem Minijob mit der steuerfreien
Aufwandsentschädigung für Übungsleiter haben die Sportvereine einen ganz
anderen Gestaltungsspielraum, der die Planung des Umfangs der Einsätze
von Trainern deutlich vereinfachen wird.
NT
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