Die Entwicklung der Gehälter von Vorständen und Managern hat sich in den letzten Jahren immer weiter von der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung der Arbeitnehmer in Deutschland entfernt. Eine Studie der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) aus dem letzten Jahr hat gezeigt, dass Vorstände in Deutschland durchschnittlich mehr als 50-mal so viel verdienen, als das Durchschnittseinkommen eines Angestellten im Unternehmen. Zu Beginn der 1990er Jahren lag das dieses Verhältnis im Durchschnitt noch bei etwas mehr als 10:1. Prognosen lassen vermuten, dass mit einem Ende dieser Entwicklung nicht zu rechnen sein dürfte. Darüber hinaus sind die Vergütungsstrukturen von Vorständen immer noch stark auf kurzfristen Unternehmenserfolg ausgerichtet. Das fördert eine hohe Risikobereitschaft im Management, anstelle von nachhaltigen Entscheidungen. Gesellschafter oder geschäftsführende Gesellschafter in Personengesellschaften haften überwiegend mit ihrem eigenen Vermögen und tragen das unternehmerische Risiko. Vorstände von Kapitalgesellschaften hingegen sind, auch durch entsprechende Versicherungen, fast gänzlich von einer Haftung befreit. Maß und Mitte sind bei den Managergehältern verloren gegangen. Freiwillige Kodizes, wie z.B. der „Corporate Governance Codex“, die sich die deutsche Wirtschaft zur Beurteilung von Vorstandsgehältern selbst auferlegt haben, konnten diese Entwicklung nicht wirksam beeinflussen.

Mit dem Zollstock im Plenum, Foto: Johannes Fechner

Die Gehälter von Managern und Vorständen wirken für ein Unternehmen als Betriebsausgabe gewinnmindernd und damit auch steuermindernd. Die SPD tritt dafür ein, die steuerliche Abzugsfähigkeit dieser mittlerweile horrenden Vergütungen für Vorstände, die risikoreiche Managemententscheidungen fördern, auf ein gewisses Maß zu begrenzen. Es geht hierbei nicht um eine gesetzliche Höchstgrenze für diese Gehälter. Das wäre mit der im Grundgesetz geregelten Vertrags- und Unternehmensfreiheit nicht vereinbar. Die Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit soll dazu beitragen, dass die Unternehmen die Managergehälter selbstständig reduzieren. Wenn das Unternehmen seinen Managern weiterhin eine überhöhte Vergütung bezahlen möchte, soll dies jedenfalls von den Eigentümern des Unternehmens finanziert werden und nicht durch steuerliche Abzugsfähigkeit die Allgemeinheit belasten.

Der Gesetzentwurf der SPD Bundestagsfraktion sieht vor, dass die Gesamtvergütung von Vorständen von Aktiengesellschaften nur noch bis zu einer Höhe von 500.000 Euro steuerlich abzugsfähig sein soll. Das Gleiche gilt für die Ruhegehälter der Vorstände, sofern sie die den Betrag der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) von 76.000 Euro übersteigen. Das Körperschaftssteuerrecht sieht bereits heute eine Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit für Vergütungen des Aufsichtsrates vor. Das wollen wir nun auf die Vergütungen von Vorständen ausdehnen. Darüber hinaus, soll der Aufsichtsrat eine Höchstgrenze für das Verhältnis der Vorstandsvergütung und dem durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen im Unternehmen vorschlagen. Den finalen Beschluss zu den Vorschlägen des Aufsichtsrates für diese Höchstgrenze und die Gesamtvergütungsstruktur der Vorstände wird dann von Hauptversammlung der getroffen. Damit wird die Kompetenz der Hauptversammlung erweitert. Gleichzeitig wird die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat nicht geschwächt, da die Hauptversammlung die Vorschläge nur annehmen oder ablehnen kann. Darüber hinaus sollen die Vorstände künftig dem Wohl des Unternehmens und dem seiner Angestellten, sowie dem Wohl der Allgemeinheit verpflichtet sein. Die Kriterien für die Leistung der Vorstände werden durch den Aufsichtsrat bestimmt. Im Falle einer Schlechtleistung oder bei regelwidrigem Verhalten, wird gesetzlich die Möglichkeit zur Herabsetzung oder Rückforderung der Vergütung geschaffen.

Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir keine Neiddebatte führen. Gute Arbeit soll gut entlohnt werden, das ist sowohl das Interesse der Beschäftigten als auch ein Grundprinzip der sozialen Marktwirtschaft. Eine jede Aktiengesellschaft kann ihren Vorständen auch weiterhin die Gehälter zahlen, die sie für richtig hält. Wir möchten aber dafür sorgen dafür, dass überhöhte Vergütungen nicht mehr länger von der Allgemeinheit mitgetragen werden, sondern aus dem Gewinn des Unternehmens finanziert werden müssen. Darüber sollen die Eigentümer auch tatsächlich entscheiden können und müssen. Mit diesem Vorhaben möchten wir die Akzeptanz der sozialen Marktwirtschaft stärken, das Vertrauen in faire und leistungsgerechte Entlohnung wieder vergrößern und damit letztlich einen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland liefern.

Der Artikel wurde für die SPD-Mitgliederzeitung von Mahmut Özdemir geschrieben.