Anfang Dezember war Kerstin Tack zu Gast in Heidelberg, dem Wahlkreis von Lothar Binding, um dort das Bundesteilhabegesetz vorzustellen und zu diskutieren. In den Saal des Paritätischen Verbandes kamen zahlreiche Interessierte zusammen, um sich über das neue Gesetz für Menschen mit Behinderungen zu informieren. Der Deutsche Bundestag hatte das Bundesteilhabegesetz Ende November verabschiedet. Kurz vor Weihnachten entscheidet der Bundesrat endgültig darüber. „Nach ausführlicher und intensiver Debatte im Bundestag haben wir das Gesetz beschlossen. Ich freue mich, dass wir im parlamentarischen Verfahren noch umfangreiche Änderungen und Verbesserungen vorgenommen haben“ so die SPD-Bundestagsabgeordnete aus Hannover.

Der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe würde nicht eingeschränkt und die jetzigen Zugangsregelungen blieben bis zum Jahr 2023 in Kraft. Erst nach einer wissenschaftlichen Untersuchung und Erprobung würde diese neu gefasst.

Zudem würden Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege weiterhin gleichrangig nebeneinander stehen. Einen Vorrang der Pflege würde es nicht geben. „Damit räumen wir die große Sorge aus, es könnte durch das neue Gesetz zu einer systematischen Verschiebung von Teilhabeleistungen in die Pflege kommen“, erläutert Kerstin Tack, die zugleich behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion ist.

Auch das Wunsch- und Wahlrecht wird gegenüber dem Gesetzentwurf weiter gestärkt. Wünsche zur Wohnform und damit verbundenen Assistenzleistungen im Bereich der persönlichen Lebensgestaltung werden besser berücksichtigt. Ambulantes Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen hat außerdem Vorrang, wenn Betroffene dies wünschen.

Mit dem Teilhabegesetz wird die heutige Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst. Erwerbstätige Leistungsbezieher können so künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Der Freibetrag wird sich bereits im kommenden Jahr auf 27.600 Euro verzehnfachen und im Jahr 2020 weiter auf rund 50.000 Euro ansteigen.

Für Bezieher von Leistungen der Sozialhilfe wäre es laut Gesetzentwurf hingegen bei der jetzigen Grenze von 2.600 Euro geblieben. Dazu meint Kerstin Tack: „Ich freue mich, dass wir im parlamentarischen Verfahren noch nachgebessert haben. Es ist uns gelungen, auch den Vermögensfreibetrag für Menschen in der Sozialhilfe anzuheben, so dass sie künftig bis zu 5.000 Euro ansparen können. Damit weiten wir die finanziellen Spielräume von vielen Werkstattbeschäftigten oder Beziehern von Blindenhilfe aus. Zudem konnten wir eine Verdopplung des Arbeitsförderungsgeldes für Werkstattbeschäftigte auf 52 Euro erreichen.“

Kerstin Tack betont: „Bei einem sozialpolitischen Großprojekt wie dem Bundesteilhabegesetz müssen wir selbstverständlich besondere Sorge tragen, dass es so umgesetzt wird wie wir es beabsichtigen. Zentrale Neuregelungen werden wir darum noch vor ihrem tatsächlichen Inkrafttreten in einer Modellphase erproben und die Auswirkungen des Gesetzes wissenschaftlich untersuchen.“