Praktikumsbericht Julius Konrad

Im März 2021 hatte ich die Gelegenheit trotz der aufgrund des Virus notwendigen Einschränkungen Lothar und sein Team in Berlin bei der Arbeit zu begleiten. Das Praktikum hat mir tiefe Einblicke in den politischen Prozess, den Umgang zwischen Abgeordneten und die Abwägungen der Realpolitik ermöglicht. Dafür möchte ich mich bei Lothar, Johannes und Paul ausdrücklich bedanken!

Noch bin ich Philosophie & VWL Student in Bayreuth, jedoch war ich immer schon politisch interessiert. Inhaltlich habe somit auch gerne mit den vielseitigen Anfragen, welche das Büro erreichen, auseinandergesetzt. Diese betrafen alles von Steuer- über Außen- und Gesundheitspolitik bis hin zu Tierschutzpolitik. So habe ich einen umfassenden Einblick in die Arbeit und die Fraktion erhalten. Bei Lothar durfte natürlich auch die Tabaksteuer nicht fehlen, in der letzten Woche konnte ich noch einem Pressetermin zum E-Zigarettenmarkt und dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz beiwohnen. Es freut mich auch sehr, dass das Praktikant*innenprogramm der SPD die Krise überstanden hat und immer wieder mit spannenden Online-Veranstaltungen, auch für Alumni, aufwartet.

Persönlich finde ich Lothars Engagement und Arbeitsmoral sehr beeindruckend: ehrlich, pragmatisch aber immer auf das Ideal der Gerechtigkeit bedacht. Mit dem Mandat gehen eine große Verantwortung und Belastung einher. Das Konzept der Mehrheitsfähigkeit, obwohl das ernüchternd klingt, ist mir über diese Zeit immer wieder in den Sinn gekommen. Die Parteien stehen in einem ständigen Konflikt zwischen den eigenen Wünschen und den mehrheitsfähigen Kompromissen. In der Öffentlichkeit zeichnet sich jedoch ein gänzlich anderes Bild.

Zudem ist die Arbeit im Bundestag alles andere als eine Routine, die ständig wechselnden Themen und Terminkalender halten jeden Abgeordneten auf Trab. Die viele Post hat mich auch überrascht: selten bekommen Abgeordnete Dank zugesendet, meist sind es Beschwerden und Anfragen von Unternehmen, Verbänden oder Bürger*innen. Ich bin wiederholt erstaunt mit welcher Genauigkeit, Akzeptanz und Neutralität das gesamte Team und vor allem Lothar selbst diese Anfragen beantwortet. Das nimmt viel Zeit in Anspruch und verdient Respekt – denn das tun nicht alle Abgeordneten.

Vielen Dank an alle KuK (die Abkürzungssprache finde ich nach vor furchtbar) für die Offenheit und Herzlichkeit während meiner Zeit im Bundestag. Weiterhin bin ich immer noch kein Fan von Instant-Kaffee, das heißt aber nicht, dass dieser keine Daseinsberechtigung hat. Letztlich ist mir in dieser Zeit noch einmal bewusst geworden, wie wichtig umfangreiches Engagement aller Bürger*innen auf allen politischen Ebenen ist.

Vielen Dank und auf bald!

Kinderbonus wird ab diesem Monat ausgezahlt

Es geht los – der Kinderbonus wird ab diesem Monat ausgezahlt. Vielleicht erinnert Ihr Euch: Schon im vergangenen Jahr erhielten Familien eine Einmalzahlung für jedes Kind. Was 2020 geholfen hat, hilft sicherlich auch im zweiten Pandemie-Jahr: Also haben wir uns dafür eingesetzt, dass wir auch 2021 Familien besonders unterstützen. Deshalb werden ab Mai 150 Euro für jedes Kind ausgezahlt, das in diesem Jahr mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld hat.
Auch hier gilt: Den Bonus bekommt Ihr ganz automatisch, er muss nicht beantragt werden. Und keine Sorge, falls das Kindergeld für diesen Monat bereits auf dem Konto ist, aber der Bonus noch nicht: Er wird als eigene Zahlung bei Euch eingehen, nicht zusammen mit dem Kindergeld.

Kinderbildungszentrums Schillerschule erhält 2,5 Mio. Euro Zuschuss vom Bund

Im Haushaltsausschuss des Bundestages wurde beschlossen, dass die Gemeinde Brühl für den Neubau des Sonnenschein-Horts an der Schillerschule 2,5 Millionen Euro bekommt. „Eine tolle Nachricht, dass das geklappt hat“, freute sich Brühls Bürgermeister Dr. Ralf Göck.

Seit 2018 plant die Gemeinde Brühl nach der Schließung der örtlichen Werkrealschule im Rahmen der Errichtung des „Kinderbildungszentrums Schillerschule“ einen Anbau an die Schiller-Grundschule. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Binding hatte sich mit seinem Kollegen Martin Gerster für die Förderung stark gemacht. Auch die SPD-Bundestagskandidatin Neza Yildirim aus Schwetzingen freut sich über den Erfolg. „Hier soll der Hort für die Schillerschule untergebracht werden, damit notwendige Gruppen- und Nutzräume wie auch eine Mensa mit Ess- und Veranstaltungsbereich entstehen“, so Yildirim. Dies sei wichtig, da immer mehr Räume für die außerschulische Kinderbetreuung notwendig würden und das bestehende Hortgebäude längst nicht mehr ausreiche.

Mit dem „Kinderbildungszentrum Schillerschule“ will die Gemeinde bei steigenden Kinderzahlen der ebenfalls steigenden Nachfrage nach Hortplätzen gerecht werden. Zum guten Schluss, so Bürgermeister Dr. Ralf Göck, „hat Brühl ein Campus Schillerschule, der durchaus Leuchtturmcharakter haben könnte“.

Mit Beginn des Schuljahres 2025/26 soll der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab der 1. Jahrgangsstufe eingeführt werden. „Die ganzheitliche Förderung wird somit insgesamt verbessert und der Übergang von der frühkindlichen Betreuung von Krippe über Kindergarten bis hin zur Grundschule erleichtert“, betont Neza Yildirim. Dafür biete der Campus Schillerschule, der neben den Bildungseinrichtungen auch die Gemeindebäder und die Bibliothek umfasst, mit seinen Rahmenbedingungen den idealen Standort. Das zugrundeliegende Konzept wurde seitens der Hort- sowie der Schulleitung befürwortet. Ebenso positiv war die Resonanz der Elternbeiratsvertretungen.

Bisher sei die Suche nach Förderung durch das Land erfolglos geblieben, heißt es seitens der Gemeinde, umso erfreulicher ist jetzt die Nachricht aus Berlin. Mit dem Bundessanierungsprogramm werden die bauliche Sanierung und der Ausbau von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur gefördert. Es soll sich dabei um Projekte mit deutlichen stadtentwicklungspolitischen Impulsen für die Gemeinde sowie regionaler oder überregionaler Wirkung handeln. „Die Errichtung dieses Schulanbaus erfüllt damit alle Voraussetzungen für die Förderung durch den Bund“, betont die SPD-Politikerin.

Jetzt muss der Bundestag die Explosion der Mietpreise stoppen

Deutscher Mieterbund Baden-Württemberg:

„Nachdem das Bundesverfassungsgericht einen  Landes-Mietendeckel für unzulässig erklärt hat, ist nun der Bundestag gefordert, die Mietpreisexplosion durch ein wirksames Bundesgesetz zu stoppen“ erklärt Rolf Gaßmann, Vorsitzender des  Deutschen Mieterbunds in Baden-Württemberg.  Das geltende Mietrecht mit seinen Mieterhöhungsspielräumen von fünf bis sieben Prozent pro Jahr passe nicht mehr in eine Zeit geringer Einkommenssteigerungen bzw. Einkommensverlusten und  niedriger Inflationsraten. So haben sich in Mannheim und Stuttgart die Bestandsmieten allein in den letzten 10 Jahren um 45 Prozent erhöht und die Wohnkosten fressen immer größere Anteile am Einkommen der Mieterhaushalte auf.

Der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg fordert die Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU auf, nicht weiterhin ihre schützende Hand über Mietpreistreiber und Mietwucherer zu halten und den Vorschlägen ihres Koalitionspartners SPD für eine gesetzliche Mieterhöhungspause und ein wirksames Wirtschaftsstrafrecht zuzustimmen. Sollte die CDU sich hier nicht bewegen, bleibt den Mietern als einzige Hoffnung eine Abwahl der CDU bei der Bundestagswahl im September und ein Regierungswechsel. Sowohl Grüne, als auch SPD und Linke haben in ihren Wahlprogrammen bundesgesetzliche Dämpfung der Mieten und eine Reform des Wirtschaftsstrafrechts vorgesehen.

Weil 15 der 30 teuersten Mieterstädte Deutschlands in Baden-Württemberg liegen, erwartet der Deutsche Mieterbund, dass schon bei den aktuell laufenden Koalitionsverhandlungen von Grün/Schwarz auch eine Gesetzesinitiative für ein Bundesgesetz vereinbart wird, welche die Bezahlbarkeit von Wohnungsmieten sichert.

Das Lobbyregister kommt!

Persönliche Erklärung nach §31 GO BT des Abgeordneten Lothar Binding

 

Zur 2./3. Lesung über den Entwurf eines Lobbyregistergesetzes
Drucksache 19/22179  am 25.03.2021

 

Auch wer es in grauer Vorzeit nicht wahrhaben wollte – spätestens seit der Gründung von Lobbycontrol, der Initiative für Transparenz und Demokratie e.V., im Jahr 2005 gehört es zum Allgemeinwissen, dass Lobbyismus zwei Seiten hat. Eine gute Seite, wenn es um transparente Informationen und Informant:innen geht, darum bestimmte Sichtweisen und spezielle Interessen unter fachlichen Gesichtspunkten kennenzulernen und eine schlechte Seite, wenn es um Manipulation, Fehlinformation, Egoismus bis hin zu „Provisionen“ oder anderer finanzieller Zuwendungen geht, um bestimmte Meinungsbildungen im Parlament zu befördern oder zu behindern.

Nach vielen Jahren erbitterten Widerstands der Fraktion CDU/CSU, auch der FDP, soll es heute endlich gelingen, ein Lobbyregistergesetz (LobbyRG) zu verabschieden. Obwohl die Konservativen – allen voran das Bundeskanzleramt – die von der SPD-Bundestagsfraktion und den sozialdemokratischen Mitgliedern der Bundesregierung geforderten weitergehenden Maßnahmen bzw. eindeutigere Regelungen verhindert haben, werde ich der vorliegenden Fassung zustimmen. Denn dieses Gesetz ist gleichwohl ein großer Schritt, weil ein Anfang. Bedauerlich ist, dass diese Erkenntnis erst mit der Aufdeckung einiger Skandale gewachsen ist. (Das erinnert ein wenig an den Atomausstieg – es brauchte den Supergau in Fukushima, um zu erkennen wie groß die Gefahr wirklich ist …)

Die Gründe für meine Zustimmung:

Mit dem LobbyRG kommen viele Verbesserungen für die Transparenz der Arbeit von Politikerinnen und Politikern:

  • Die bisherige „öffentliche Liste“ von Verbänden, die (ihre) Interessen gegenüber Bundestag und / oder Bundesregierung vertreten, basiert auf der freiwilligen Eintragung und hat deshalb einen Informationswert nahe Null. Mit dem LobbyRG wird die Eintragung verbindlich und gesetzlich vorgeschrieben – ein Meilenstein des deutschen Parlamentarismus. Die Eintragung unterliegt nicht der sogenannten Diskontinuität, vorgenommene Eintragungen bleiben also über die Wechsel der Legislaturperioden hinweg bestehen und müssen nicht nach jeder Wahl erneuert werden.

 

  • Das LobbyRG definiert eine breite Basis derjenigen, die sich in das Register eintragen müssen: Registrierungspflichtig sind grundsätzlich alle Lobbyist:innen, die Kontakt mit dem Bundestag (MdB, Organe, Fraktionen) oder mit der Bundesregierung (ab Unterabteilungsleitung in Bundesministerien) zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme aufnehmen. Sämtliche Kontaktaufnahmen wie z.B. persönliche Treffen, Briefe, E-Mails und Anrufe führen zur Registrierungspflicht.

 

  • Das LobbyRG enthält umfassende Informationspflichten: Die erforderlichen Angaben betreffen sowohl die Identität und Tätigkeit des Interessenvertreters als auch die Finanzierung der Interessenvertretung. Ein ganz wichtiger Punkt ist, dass Lobbyisten auch ihre Auftraggeber benennen müssen. Die Angaben zur Finanzierung können verweigert werden. Das ist ärgerlich. Allerdings kommen Lobbyist:innen in diesem Fall auf eine „schwarze Liste“, sie erhalten keinen Hausausweis und sie werden nicht mehr zu Öffentlichen Anhörungen des Bundestages eingeladen. Das ist erfreulich.

 

  • Verstöße, also fehlende oder falsche Angaben, werden mit einem Ordnungsgeld bis zu 50.000 Euro sanktioniert. Die Lobbyist:innen erhalten auch in diesem Fall keinen Hausausweis und werden nicht mehr zu Öffentlichen Anhörungen eingeladen.

 

Interessenvertretung ist nicht grundsätzlich verwerflich und ein Bestandteil der Meinungsbildung für Abgeordnete. Sich eine Meinung auf der Grundlage möglichst viele Sichtweisen zu bilden, macht gute Gesetzgebung möglich. Den Interessen einer Lobbygruppe oder eines Lobbyisten zu folgen, führt zu schlechter Gesetzgebung. Die Transparenz über die Entstehung von Meinungen hilft, die Ergebnisse der Gesetzgebungsverfahren zu verstehen und zu begründen. Auch der Einfluss ausländischer Kräfte auf die Gesetzgebung im Deutschen Bundestag würde so deutlich und könnte unterbunden werden.

 

Deshalb ist die offene Darlegung von Kontakten ein guter und wichtiger Schritt, um das durch die aktuellen Korruptionsaffären bei CDU/CSU zerstörte Vertrauen in die Arbeit des Deutschen Bundestages wiederherzustellen. Leider wird Vertrauen in wenigen Minuten zerstört und es braucht lange Zeit, es wieder aufzubauen.

Ob CDU und CSU es ernst meinen mit der Bekämpfung von unguten und – wie wir heute wissen – nicht frei von Egoismus geprägten Vermischungen von Wirtschaft, Verbänden und Politik, wäre leicht zu beweisen, indem sie sich zum Beispiel dem Vorschlag von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zur Einführung des exekutiven Fußabdrucks anschließen oder ihre Nebeneinkünfte wie von Olaf Scholz gefordert ab dem ersten Cent offenlegen. Was für das Parlament recht ist – Transparenz –, sollte für die Exekutive (also die Regierung, die Ministerien, die Verwaltungen) billig sein. Es muss uns wundern, warum sich CDU und CSU dieser Transparenz so vehement verweigern.

Mit Blick auf die Nebeneinkünfte gilt es den Blick auf den § 44a (1) Satz 1 Abgeordnetengesetz (AbgG)) zu lenken: „Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages“. Für die Zukunft sollte überlegt werden ob „Mittelpunkt der Tätigkeit“ noch der Mittelpunkt sein kann, wenn die Nebeneinkünfte die Diäten als Haupteinkommen deutlich übersteigen. Transparenz ist nicht teilbar.

Berlin, den 25. März 2021