Das Bundesverfassungsgericht hat die Kernbrennstoffsteuer gekippt. Der Staat muss deswegen den Atomkonzernen 6,3 Milliarden Euro an Steuern und 1,2 Milliarden Euro Zinsen darauf erstatten. Wir wollen das nicht hinnehmen und fordern einen angemessenen Ausgleich der Atomwirtschaft. Die Bundesregierung muss jetzt einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem eine Sonderabgabe für die Atomkonzerne eingeführt wird – damit sich die Atomkonzerne in der ursprünglich geplanten Höhe an den Ewigkeitskosten der Endlagerung beteiligen. Damit sollen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von diesen Kosten entlastet werden.

Die Gründe für die Erhebung der Kernbrennstoffsteuer bestehen fort. Das Urteil verstärkt die Bevorzugung der Atomkraft gegenüber anderen Energieträgern ganz massiv. Das hat der Gesetzgeber so nicht gewollt – nicht einmal Schwarz-Gelb, trotz der handwerklichen Fehler bei der Einführung der Steuer in 2010, die jetzt zum Kippen der Steuer geführt haben.

In der Arbeitsgruppe Finanzen der SPD-Bundestagsfraktion haben wir ein Positionspapier verabschiedet, mit dem wir einen Ausgleich für die weggefallene Steuer fordern.

2017 06 27 Positionspapier der AG Kernbrennstoffsteuer